Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt liegt vor:
Es wird ein Zweifamilienhaus vermietet. Für 30% der Wohnfläche wird Miete generiert, für 70% nicht, da diese lt. Testament der Mutter ohne Mietzahlung dem Vater zur Verfügung gestellt werden müssen.
Wie ist es nun mit den Werbungskosten, können diese dann auch nur zu 30% in Abzug gebracht werden, oder geht da mehr, weil ja auch Instandhaltungskosten für die restlichen 70% Wohnfläche anfallen, für die aber keine Miete gezahlt wird?!
Wie ist es mit Kosten, die zu 100% den vermieteten 30% zugeordnet werden können (z.B. Austausch eines Eckventils), können diese zu 100% als Werbungskosten einfließen?
Danke für Hilfe!
Einkünfte aus Vermietung wenn teilweise ohne Mieteinnahme
11. Januar 2017
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Frage vom 11. Januar 2017 | 14:45
Von
Status: Schüler (222 Beiträge, 54x hilfreich)
Einkünfte aus Vermietung wenn teilweise ohne Mieteinnahme
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#1
Antwort vom 11. Januar 2017 | 16:00
Von
Status: Student (2067 Beiträge, 1188x hilfreich)
Selbstverständlich nur 30%.Zitat:Wie ist es nun mit den Werbungskosten, können diese dann auch nur zu 30% in Abzug gebracht werden, oder geht da mehr, weil ja auch Instandhaltungskosten für die restlichen 70% Wohnfläche anfallen, für die aber keine Miete gezahlt wird?!
Direkte Zuordnung ist möglich.Zitat:Wie ist es mit Kosten, die zu 100% den vermieteten 30% zugeordnet werden können (z.B. Austausch eines Eckventils), können diese zu 100% als Werbungskosten einfließen?
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