Einkommensteuervorauszahlung mit falschem Betreff

5. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)
Einkommensteuervorauszahlung mit falschem Betreff

Ein Frage an die Steuerspezies unter euch.
Ich habe im Dezember eine Einkommensteuervorauszahlung von etwas über 10.000€ zu Zahlen gehabt.
Die Steuernummer war korrekt angeben, allerdings war nicht korrekter Weise Umsatzsteuervorauszahlung angegeben.

Heute erhalte ich vom Finanzamt eine Mahnung über diese 10.000 unter gleichzeitigem Ausweisen eines Guthabens von 10.000€ Umsatzsteuer.
Für die angemahnten 10.000 Euro wird allerdings ein Säumniszuschlag von 100€ erhoben.

Da das FA, obwohl beide Beträge 100% identisch sind, nicht auf die Idee gekommen ist dass hier offensichtlich ein falscher Betrefff bei der Überweisung gewählt wurde wundert mich schon ein wenig.
Bisher hat das FA, wenn irgentwo mal zuviel überwiesen wurde die eigentlich immer auf irdentwelche anderen Steuern selbständig umgebucht und so quasi verrechnet.

Was als tun
1) Muss ich das Geld zurüchfordern und unter neuem Betreff anweisen?
2) Reicht es dem FA den Hinweis zu geben, dass sie das Geld auf die andere Steuerart, telefonisch, schriftlich?
3) Säumniszuschlag. Ist dieser zu Zahlen. Das Geld ist ja beim FA vorhanden nur auf einer Anderes Steuerart gebucht.
4) Wenn der Säumniszuschlag gültig ist. Gibt es für das zuviel überwiesen Geld wenigstens Guthabenzinsen?

Frage über Fragen, Bin für jeden Hinweis dankbar!

Gruß JJ


-- Editier von JollyJumper am 05.01.2016 21:30

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Es empfiehlt sich, schriftlich um die Umbuchung des fehlgeleiteten Betrages zu bitten und gleichzeitig den Erlass der angefallenen Säumniszuschläge zu beantragen.
Bei der rückwirkenden Umbuchung müssten die SZ eigentlich automatisch entfallen, der Erlassantrag kann aber trotzdem nichts schaden.

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