Hallo,
Person A hatte 2005 zwei Vollzeitjobs mit elektr. Lohnsteuerbescheinigung.
Dazwischen hat sie 7 Monate einen Niedriglohnjob mit Sozialversicherungsbeiträgen, aber ohne Lohnsteuer gehabt.
Je Monat 700,-- Euro Brutto.
Hierüber bekam sie keine elektr. Lohnsteuerbescheinigung.
Frage: Muss sie den Lohn für die 7 Monate trotzdem in die Anlage N bei der Steuererklärung eintragen.
mfg
Namsen
Einkommensteuererklärung - Niedriglohnjob mit Sozialversicherungsbeiträgen, aber ohne Lohnsteuer
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Es hat sich zwar um einen Niedriglohnjob gehandelt, aber nicht um einen Minijob. Daher ist der Lohn aus diesem Jab auch in die Anlage N einzutragen.
Steuerabzüge gibt es in Steuerklasse 1 erst ab einem Bruttelohn von etwa 900€.
Dennoch müsstest Du entweder eine elektr. Lohnsteuerbescheinigung erhalten haben oder der Lohn wurde auf die Steuerkarte eingetragen.
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Steuerkarte ist Passé; es gibt nur noch elektronische Lohnsteuerbescheinigungen.
Also mal beim Arbeitgeber nachfragen.
Ggfs. kann das FA die Beträge auch über die eTin-Nr. ermitteln.
Die Steuerkarte ist immer noch als Bescheinigungsblatt für die Lohnsteuerdaten verwendbar. Es gibt da bis heute Härtefallregelungen, die auf Antrag von der elektr. Übermittlung befreit worden sind.
Es ist also oben schon richtig erkannt worden, dass in der Tat noch Lohnsteuerkarten Daten enthalten können.
Und diese 'Härtefälle' können Gleitzonenberechnungen vornehmen ?
Und jetzt?
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