Hallo zusammen!
Ich habe ein Gewerbe angemeldet, dass meine nebenberufliche Tätigkeit des Diskjockey umfasst. Da sich meine Ausgaben in der Regel auf bei eBay gekaufte technische Geräte beziehen, würde ich gerne wissen, ob die Kaufbestätigungsemail als Ausgabe gewertet wird oder ob ich eine ordentliche Rechnung bekommen haben muss. Oftmals handelt es sich um private Verkäufer, die keine Rechnungen ausstellen.
Gruß
M.P.
Einkommensteuererklärung Gewerbebetrieb
10. November 2008
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Frage vom 10. November 2008 | 09:12
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Einkommensteuererklärung Gewerbebetrieb
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#1
Antwort vom 10. November 2008 | 20:19
Von
Status: Praktikant (564 Beiträge, 133x hilfreich)
Wer den umsatzsteuerlichen Vorsteuerabzug begehrt, der muss eine nach § 14 UStG ausgestellte Rechnung haben. Wenn Sie Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG sind, dann reicht für das Nachweisen der Betriebsausgaben auch irgendein anderer geeigneter Nachweis. Bei einer Betriebsprüfung können mit dem zusätzlichen Kontoauszug solche Ausgaben nachgewiesen werden.
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