Hallo,
frohes neues Jahr. Ich habe folgenden Fall:
A ist seit dem 18.04.2012 nicht mehr Geschäftsführer einer GmbH (aber weiterhin Gesellschafter zu 50%) diese hat Ihre Geschäftstätigkeit bereits Mitte Dezember 2011 eingestellt.
Der übrige Geschäftsführer hat Mitte August 2012 Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt welcher durch Beschluss vom 11.01.2013 mangels Masse abgelehnt wurde und die Gesellschaft wurde von Amts wegen aufgelöst. Ein Insolvenzverwalter gab es nicht nur einen SAchverständigen um zu prüfen ob ein Insolvenzverfahren sinnvoll wäre.
Insgesamt beträgt der Verlust im Jahr 2011 und 2012 gute -30.000 Euro, die Stammeinlage von A in Höhe von 12.500 Euro bzw. eingezahlten 6.250 Euro sind entsprechend auch weg.
Wo müsste A nun in seiner Einkommensteuererklärung den Verlusts der GmbH (es gab ja kein Gewinn/Einkünfte) für 2012 und 2013 eintragen. Wäre da Anlage G Zeile 8 ratsam? ODer müsste A da 0 Euro eintragen?
Wo kann A den Verlust der eingezahlten Stammeinlage für 2013 geltend machen?
Danke bereits für eure Antworten.
Viele Grüße
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Einkommensteuererklärung Anlage G Verluste GmbH
4. Januar 2014
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Frage vom 4. Januar 2014 | 22:17
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 12x hilfreich)
Einkommensteuererklärung Anlage G Verluste GmbH
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#1
Antwort vom 5. Januar 2014 | 06:00
Von
Status: Student (2057 Beiträge, 1183x hilfreich)
Der Verlust der GmbH ist der Verlust der GmbH und hat in der ESt-Erklärung nichts zu suchen.
Verlust Stammkapital § 17 EStG
: Anlage G Zeile 41.
#2
Antwort vom 5. Januar 2014 | 13:03
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 12x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Der Verlust der GmbH ist der Verlust der GmbH und hat in der ESt-Erklärung nichts zu suchen.
Verlust Stammkapital § 17 EStG : Anlage G Zeile 41. <hr size=1 noshade>
Also letztlich Einkünfte 0 Euro. Velrust Stammkapital dann nur in der Höhe von 6.250 Euro?
Danke.
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#3
Antwort vom 5. Januar 2014 | 15:58
Von
Status: Student (2057 Beiträge, 1183x hilfreich)
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