Hallo,
letztes Jahr hatte ich für meine Freundin die Einkommenssteuererklärung gemacht.
Sie ist alleinerziehend, 1 Kind (8J), eigener Hausstand (Miete), Steuerklasse 2.
Sie wurde von der Firma, wo sie die Aussbildung machte (also keine Steuern bezahlte), am 01.06.2004 übernommen und verdiente ca. 1100 Euro (netto - Halbtags) pro Monat.
Anfang des Jahres 2005 machte ich für sie die Einkommenserklärung. Der Bescheid der FA: Überweisungsbetrag ca. 600 Euro.
Meine Frage.
Da meine Freundin dieses Jahr von 01.01.2005 - 31.12.2005 bei der Firma weiterhin beschäftigt ist und sich in der Besoldung ncihts wesentliches verändert hat, kann man nun mit dem Doppelten des Auszahlungsbescheides des FA rechnen?
Sieht also der Bescheid das doppelte vor, also ca. 1200 Euro?
Gruss Stern
Einkommenssteuererklärung - Bescheid
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Nein.
Eine besonders hohe Rückzahlung ergibt sich besonders dann, wenn sich die Einkommenssituation während des Jahres deutlich ändert.
Für das Jahr 2005 ergibt sich eine völlig andere Situation als für das Jahr 2004. Rückschlüsse zwischen den beiden Jahren sind daher nicht möglich.
Die Steuererstattung für 2005 kann je nach individuellen Verhältnissen niedriger oder auch höher als in 2004 ausfallen.
Nur, wenn sich zwischen den beiden Jahren keine nennenswerten Änderungen hinsichtlich des Einkommens und der Werbungskosten ergeben, kann man mit einer Steuererstattung in etwa gleicher Höhe rechnen.
Ich kann mich dem Vorredner nur anschließen.
Da Sie mit dem PC fit umgehen, empfehle ich, ein kleines Programm zu laden oder zu erwerben, mit dem Sie die steuerliche Situation mit jeder Steuerklasse und Einkommen simulieren können, z. B.Taxmn 2005.
Miledy
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danke
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