Ich bin seit 2008 Kleinunternehmer und habe ab 2010 die Einkommenssteuererklärung erst dieses Jahr abgegeben. Ich wurde damals geschätzt und zahlte Abschläge als hätte ich die mögliche Höchstgrenze von 17 tausend verdient. Nun sagte mir das FA dass 2010 und 2011 nicht mehr bearbeitet werden weil sie angeblich festgesetzt ist. Ich habe aber nur einem vorläufigen Bescheid erhalten. Kann das FA einfach etwas festsetzten und die 6000,- euro die sie mir normalerweise laut Steuerberater zahlen müßten einkassieren?
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Einkommenssteuer gibts nicht zurück.
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Wann hast Du denn die entsprechenden Steuerbescheide erhalten?
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Also wenn ich jetzt mehr verdient hab als geschätzt dann gebe ich einfach nicht ab und spare dadurch?
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Nur kurzfristig. Nebenbei hast du den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt. Was macht eigentlich dein Steuerberater so beruflich? Dir die einfachsten steuerlichen Grundlagen zu erklären scheint er nicht zu seinen Aufgaben zu zählen.
stimmt mein sterberater ist ein ********* und abzocker, war auch die lägste zeit mein steuerberater. warum nur kurzfristig?
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warum nur kurzfristig? Weil Steuerhinterziehung auch Geld kostet - in Form von verhängten Geldstrafen. Und darüber hinaus wird natürlich der "Verfall" des hinterzogenenen Geldes angeordnet (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__73.html).
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
-- Editiert muemmel am 06.01.2015 18:47
Im Normalfall werden die hinterzogenenen Steuern festgesetzt und man muss sie nachzahlen. Ein Verfall ist dementsprechend nicht nötig.
Parallel läuft das Strafverfahren mit den von muemmel bereits benannten Folgen, wobei für Steuerhinterziehung auch eine Freiheitsstrafe verhängt werden kann.
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