Einkommenssteuer gibts nicht zurück.

5. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Bauprofi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Einkommenssteuer gibts nicht zurück.

Ich bin seit 2008 Kleinunternehmer und habe ab 2010 die Einkommenssteuererklärung erst dieses Jahr abgegeben. Ich wurde damals geschätzt und zahlte Abschläge als hätte ich die mögliche Höchstgrenze von 17 tausend verdient. Nun sagte mir das FA dass 2010 und 2011 nicht mehr bearbeitet werden weil sie angeblich festgesetzt ist. Ich habe aber nur einem vorläufigen Bescheid erhalten. Kann das FA einfach etwas festsetzten und die 6000,- euro die sie mir normalerweise laut Steuerberater zahlen müßten einkassieren?



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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Wann hast Du denn die entsprechenden Steuerbescheide erhalten?

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1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Bauprofi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Also wenn ich jetzt mehr verdient hab als geschätzt dann gebe ich einfach nicht ab und spare dadurch?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2058 Beiträge, 1183x hilfreich)

Nur kurzfristig. Nebenbei hast du den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt. Was macht eigentlich dein Steuerberater so beruflich? Dir die einfachsten steuerlichen Grundlagen zu erklären scheint er nicht zu seinen Aufgaben zu zählen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Bauprofi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

stimmt mein sterberater ist ein ********* und abzocker, war auch die lägste zeit mein steuerberater. warum nur kurzfristig?


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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

warum nur kurzfristig? Weil Steuerhinterziehung auch Geld kostet - in Form von verhängten Geldstrafen. Und darüber hinaus wird natürlich der "Verfall" des hinterzogenenen Geldes angeordnet (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__73.html).

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 06.01.2015 18:47

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#7
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Im Normalfall werden die hinterzogenenen Steuern festgesetzt und man muss sie nachzahlen. Ein Verfall ist dementsprechend nicht nötig.

Parallel läuft das Strafverfahren mit den von muemmel bereits benannten Folgen, wobei für Steuerhinterziehung auch eine Freiheitsstrafe verhängt werden kann.

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