Einkommenssteuer Vorauszahlung Rentner

3. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Ayden
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Einkommenssteuer Vorauszahlung Rentner

Als Rentner musste ich für 2014 432 € nachzahlen.
Für 2015 setzte das FA dann 1/4 jährliche Vorauszahlungen von 230 € = 920 € an.

Da sich die Renten wohl nie so entwickeln dass dies gerechtfertigt ist legte ich Widerspruch ein, dieser wurde abgelehnt.
Eine Beschwerde erreicht auch nichts.

1. Kann diese Vorauszahlung Rechtens sein?
2. Wie kann man sich wehren?

Danke

-- Editier von Ayden am 03.01.2016 08:08

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Ayden
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo liebe Eugenie,

weisst du dass man sich nicht wehren kann oder vermutest du es?

Ich bin eigentlich nicht der Meinung, dass man sich alles bieten lassen muss und du hast schon Recht, das Geld ist nicht verloren.
Aber weshalb soll ich dem Fiskus ein zinsloses Darlehen gewähren?
Bei meiner Frau die noch arbeitet ist es so,dass sie jährlich Rückzahlungen bekommt, da sie ihre Unterlagen von der Firma aber frühestens im Februar bekommt wird es März bis man sie einreichen kann und Mai / Juni bis die Rückzahlung erfolgt. Hier erfolgt auch keine Verzinsung oder gar Vor-Rückzahlung, auf alles was man nicht in die Steuerkarte eintragen kann muss man warten.

Ausserdem ist es nicht nachvollziehbar, dass die zu erwartende Steuerpflicht bei einem Rentner in 1 Jahr um ca. 100 % steigt.

Des weiteren scheint es in Deutschland so zu sein, wenn man ein Groß-Steuerhinterzieher ist und sich selbst anzeigt dann hat man recht gute Karten damit durch zu kommen, als Arbeitnehmer wird man gemolken, Versäumnisse werden sofort mit Zuschlägen belegt, eine Ungerechtigkeit par Excellence, und das soll man einfach so schlucken?

Gruß

Ayden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Des weiteren scheint es in Deutschland so zu sein, wenn man ein Groß-Steuerhinterzieher ist und sich selbst anzeigt dann hat man recht gute Karten damit durch zu kommen, als Arbeitnehmer wird man gemolken, Versäumnisse werden sofort mit Zuschlägen belegt, eine Ungerechtigkeit par Excellence, und das soll man einfach so schlucken? Vielleicht könnten wir mal wieder auf den Fall zurückkommen. Für 2015 sind doch nun alle Fristen abgelaufen, nehme ich an. Aber was ist denn mit 2016? Wurden da ähnliche Vorauszahlungen angesetzt? Wenn ja, wann?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ayden
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

nein, für 2016 wurden sie wieder in passender Höhe, nämlich 116 € je Quartal angesetzt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Nun ja - ich weiß ja nun nicht, WANN die Beschwerde bezüglich der Vorauszahlungen abgelehnt wurde. Man kann natürlich in solchen Fällen vor das Finanzgericht gehen, solange die entsprechende Frist eingehalten wird (1 Monat). Ich vermute, der Monat ist um - damit ist die Möglichkeit zum "Wehren" dann allerdings vorbei.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Übrigens verzinst das FA Guthaben durchaus - man muß nur lange genug warten. Wenn es hier 500 Euro Guthaben sind, werden die ab 04/17 mit 2,50 Euro pro Monat verzinst. Wenn Sie also die Erklärung erst 01/19 abgeben und dann, sagen wir mal, im April 2019 das Geld kriegen, sind es 560 statt 500 Euro. 6 % p. a. - wo kriegen Sie sonst noch so einen Zinssatz?

-- Editiert von muemmel am 03.01.2016 18:58

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Die Situation ist für mich unklar.

Bescheid erfolgt ca. im Juni.

VZ werden im Normalfall nicht rückwirkend festgesetzt.

Wurden für 2015 wirklich 4 x 230 Euro festgesetzt oder evtl. nur für Quartal III und IV?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Aber weshalb soll ich dem Fiskus ein zinsloses Darlehen gewähren?
Aber das zinslose Darlehen in Höhe von 432 Euro hast du doch gerne angenommen. :grins:

Sorry, aber wie kann man sich über ein paar hundert Euro so aufregen? Ich persönlich bekomme jährlich über 2000 Euro erstattet (auch unverzinst). Na und - das sind doch Peanuts (die Zinsen meine ich).

Zitat:
Des weiteren scheint es in Deutschland so zu sein, wenn man ein Groß-Steuerhinterzieher ist und sich selbst anzeigt dann hat man recht gute Karten damit durch zu kommen
Beispiel? Gegenbeispiele kenne ich hingegen einige.
Praktisch ist die Selbstanzeige sogar tot (spätestens seit Hoeneß), nur die ganz Dummen machen das noch.

Zitat:
als Arbeitnehmer wird man gemolken, Versäumnisse werden sofort mit Zuschlägen belegt,
Wer sind denn die ganzen Schwarzarbeiter? Ich wette zum Großteil Arbeitnehmer, die sich Abends/am Wochenende etwas dazu verdienen.

Ich denke du siehst das alles zu einseitig.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.800 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen