Einkommenssteuer 2012 nachzahlen?

24. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
Oki-2
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einkommenssteuer 2012 nachzahlen?

Hallo,
Ich habe vor kurzem meine Einkommenssteuererklärung noch für 2012 gemacht. Habe alles über ELSTER gemacht.

Kurz paar Eckdaten:

Ich habe in 2012 ca. 79.000 Euro verdient ( arbeite als Ingenieur ) Habe keine besonderen Ausgaben in 2012 gehabt, bis auf ein Busticket monatl. von 10 Euro.

Nun bekam ich vom Finanzamt ein Schreiben, das ich noch 45 Euro nachzahlen muss.

Wie kann das sein das ich nachzahlen muss, wenn ich schon so viele Steuern zahle? Was könnte ich "falsch" ausgefüllt haben?
Was kann ich gegen die Nachzahlungsanforderung tun?

Lg

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Du zahlst die Steuern zuerst einmal monatlich, am Ende wird jährlich abgerechnet. Da kann es durch Sonderzahlungen (13. Gehalt, Bonus etc.) zu kleinen Abweichungen im Steuersatz kommen.

Wir reden hier von ca. 2 Promille Deiner Steuerlast, das ist aus meiner Sicht im Rahmen. Du kannst natürlich alles von einem Steuerberater prüfen lassen, was aber sicher mehr kostet als die 45€. Ich bezweifle aber, dass das Finanzamt bei einem solch einfachen Fall irgendwelche Fehler macht.

Gruß, Jogy

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Ansonsten gibt es noch diverse mögliche Ursachen:

- während des Jahres Lohnersatzleistungen bezogen, die dem Progresionsvorbehalt unterliegen (Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld bei Krankheit ab der 6. Woche)
- Rückerstattungen von der Krankenkasse bekommen
- Zinseinnahmen über dem Sparerfreibetrag gehabt, für die Kirchensteuer nachgezahlt werden muss
- Ausländische Kapitaleinkünfte

usw.


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

-- Editiert drkabo am 25.03.2014 08:18

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32830 Beiträge, 17249x hilfreich)

Eine freiwillige Steuererklärung kann auch ganz schlicht zurückgezogen werden, womit dann auch die Zahlung entfällt.

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