Hallo!
Ich habe im September 2017 eine GbR mit nem guten Freund zusammen gegründet. Die Gewerbeanmeldung hierfür ist bei ihm im Ort (300km von mir entfernt) erfolgt. Die GbR ist umsatzsteuerpflichtig.
Seit Ende 2017 führe ich einen "Freelancing Job" aus, bei dem automatisch am Anfang des Monats ne Abrechnung erstellt wird und mir zugesandt wird. Wie ich nun auf der Abrechnung festgestellt habe, macht diese Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung. Diese habe ich ja nicht, ich habe hierfür (also für diesen Job) ja nicht einmal ein Gewerbe angemeldet.
Nun möchte ich ein Gewerbe rückwirkend zum November oder Dezemebr 2017 anmelden. Damit das alles seine Richtigkeit hat. Dieses Gewerbe soll von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, da ich wahrscheinlich nicht über den Betrag von 17.500 kommen werden.
Nun möchte ich bitte wissen, kann ich einmal die GbR mit dem Freund haben, die umsatzsteuerpflichtig ist, und einmal das andere Gewerbe rückwirkend anmelden mit der Kleinunternehmerregelung. Ist das parallel möglich? Hätte ich dann für beides jeweils eine Steuernummer?
Vielen Dank im Vorraus!
Ein Gewerbe und eine GbR – Kleinunternehmerregelung und Umsatzsteuerpflicht beides parallel möglich?
20. Juni 2018
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Frage vom 20. Juni 2018 | 20:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ein Gewerbe und eine GbR – Kleinunternehmerregelung und Umsatzsteuerpflicht beides parallel möglich?
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#1
Antwort vom 21. Juni 2018 | 05:37
Von
Status: Student (2057 Beiträge, 1183x hilfreich)
2x Ja. Die GbR ist eigenes Umsatzsteuersubjekt und kann Regelbesteuerung machen, während Sie selbst KleinU sind.Zitat:Ist das parallel möglich? Hätte ich dann für beides jeweils eine Steuernummer?
Wenn Ihnen der Kunde eine Gutschrift erteilt und darauf vermerkt, dass Sie KleinU sind, ist die Frage aber gestattet, wie der Kunde darauf kommt.Zitat:Wie ich nun auf der Abrechnung festgestellt habe, macht diese Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung.
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