Eigenheimzulage nach Scheidung

5. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Doro7
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenheimzulage nach Scheidung

Hallo,
ich brauche ganz dringend Hilfe.
Folgender Sachverhalt stellt sich dar:
1995 habe ich mit meinem Mann die Förderung nach 10 E bekommen für eine Eigentumswohnung.
1999 haben wir dann gebaut und die Eigenheimzulage beantragt, die auch für 8 Jahre zugesagt wurde. Ausgezahlt wurde Sie dann 1999/2000 und 2001, dann folgte die Scheidung. Ich habe das Haus dann ab 2002 als Alleineigentümerin behalten, mein Mann wurde aus dem Grundbuch ausgetragen. Eigenheimzulage wurde nicht mehr gezahlt. Jetzt habe ich ein neues Objekt gekauft und beim Finanzamt gefragt, ob ich noch Anspruch hätte, telefonisch bekam ich die Auskunft, ja für 5 Jahre besteht noch Anspruch. Den Antrag habe ich dann Nov. 2004 eingereicht und mir wurde die Eigenheimzulage für 3 Jahre zugesagt...es sollten doch fünf sein...und jetzt kam Post...alles gestrichen, Objektverbrauch sei eingetreten, da mein Mann und ich ja gemeinsam schon 8 Jahre in Anspruch genommen hätten. Kann das sein? Wäre ich verheiratet geblieben und wir hätten unser Haus behalten, dann wäre die Eigenheimzulage noch 5 Jahre geflossen, mit zwei Kindern ist das eine Summe von ca. 20.000,00 Eur, und dieser Anspruch verpufft jetzt einfach so?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16800x hilfreich)

Das kann durchaus so sein.

Da das Ganze etwas unübersichtlich ist und auch von den genauen Eigentumsverhältnissen abhängt, möchte ich dazu aber keine abschließende Beurteilung vornehmen.

Es ist evtl. angebracht, mit allen Unterlagen zu einem Steuerberater zu gehen.

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#2
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Die Frage (kann ich leider auch nicht konkret beantwroten) reduziert sich auf:

Gilt der Objektverbrauch auf das Objekt?
(liegt vom Begriff eher nahe).
Dann liegt wohl Objektverbrauch vor

Oder wird gezählt, wieviele Jahre man die Zulagen in Anspruch genommen hat?

Ich würde das an Stelle des Fragestellerns nochmal recherchieren, denn das müsste man auch ohne Steuerberater herausbekommen.

Gruß,
nachgefragt

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16800x hilfreich)

Objektverbrauch liegt vor, wenn man EigZul bzw. 10e für insgesamt 8 Jahre erhalten hat. Es kann sich dabei auch um mehrere Objekte handeln.

Einzelpersonen erhalten nur einmal die Förderung, Verheiratete können sie zweimal erhalten.

Ich gehe einmal von folgendem aus:

1995-1999 Eigentumswohnung, bei der beide Ehepartner hälftig als Eigentümer eingetragen sind. 5 Jahre Förderung nach § 10e EStG . Diese Förderung wird beiden (!) Ehegatten zugerechnet.

1999-2001 Eigenheim, bei dem zunächst beide Eigentümer sind, nach der Scheidung jedoch nur die Ehefrau. 3 Jahre Förderung nach EigZulG. Diese Förderung wird der Ehefrau zugerechnet.

Damit hätte die Ehefrau bereits für 8 Jahre die Förderung erhalten. Der Ehemann könnte noch 3 Jahre die Förderung erhalten. Warum wurde die Förderung für das Haus in 2002 eigentlich nicht fortgeführt?

Ich halte die Entscheidung des Finanzamtes daher für korrekt. Aufgrund der komplexen Situation und der Abhängigkeit von den genauen Eigentumsverhältnissen ist es aber u.U. angebracht, einen Steuerberater hinzuzuziehen.

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#4
 Von 
Doro7
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Warum wird die Eigenheimzulage von 1999-2001 denn mir, als Ehefrau zugerechnet? Weil ich das Haus dann ab 2002 als Alleineigentümerin übernommen habe?
Die Eigenheimzulage wurde in 2002 nicht fortgeführt, da das Finanzamt meinen Ex-mann angeschrieben hat, und um Rückzahlung der ursprünglich für 2002 schon ausgezahlten Eigenheimzulage bat. Das haben wir dann gemeinsam zurückgezahlt. Ich habe aber keinen weiteren Antrag gestellt, bis mir jetzt, beim Kauf der neuen Immobilie gesagt wurde ich hätte noch Anspruch auf EHZ. Soll ich die Eigenheimzulage für 2002 und 2003 noch nachträglich stellen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16800x hilfreich)

Die Eigenheimzulage 1999-2001 wird Dir alleine zugerechnet, weil Du das Haus übernommen hast.

Für 2002 und 2003 steht Dir ebenfalls keine Eigenheimzulage zu mit der gleichen Begründung wie die Ablehung der Eigenheimzulage für Dein neues Objekt.

Die Frage hatte ich nur gestellt, weil es mich gewundert hat, dass Du jetzt noch Eigenheimzulage erwartest, obwohl Du 2002 und 2003 keine bekommen hast. Dass es damals keine Ablehnung gegeben hat, sondern nur kein Antrag gestellt wurde, hatte ich nicht vermutet.

Die Sachlage hätte übrigens anders ausgesehen, wenn Dein Mann für die Eigentumswohnung Alleineigentümer gewesen wäre.

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#6
 Von 
Doro7
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für alle superschnellen Antworten.

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