Kann ich die Eigenheimzulage als Ehepaar mit Kind beantragen (Bemessungsgrundlage)?

15. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Thomas Rüger
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Kann ich die Eigenheimzulage als Ehepaar mit Kind beantragen (Bemessungsgrundlage)?

Hallo !
Erstmal vielen Dank schon mal im voraus für die Beantwortung meiner Frage zur Eigenheimzulage. Ich habe am 20.12.2002 eine Eigentumswohnung(Altbau)er- worben und eingezogen. Ich stehe alleine im Grundbuch. Meine Lebensgefährtin lebt mit mir zusammen seid diesem Zeitpunkt in der ETW. Zum damaligen Zeitpunkt lag ich über der Bemessungsgrenze und habe deswegen keine Eigen- heimzulage beantragt. Ich habe nun meine Lebensgefährtin am 11.10.2005 geheiratet und wir erwarten am 11.11.2005 unser erstes Kind. Nun zu meinen Fragen : 1. Kann ich die Eigenheimzulage als Ehepaar mit Kind beantragen (Bemessungsgrundlage)? Für welchen Zeitraum muss ich dies tun (Erwerb, Einzug oder Heirat? Gilt die alte Regelung für die Eigenheimzulage oder die neue Regelung? Sollte ich auf jedenfall noch dieses Jahr den Antrag stellen? In welchem Zeitraum kann man Rückwirkend den Antrag stellen ? Kann ich Baukindergeld beantragen? Ich hoffe es sind nicht zu viele Fragen. Danke schon mal im voraus.
mfg
Thomas

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

Wenn die in diesem Jahr die Einkommenskriterien erfüllst (aufgrund der Eheschließung), dann kannst du ab 2005 die Eigenheimzulage beantragen. Für die Jahre 2002-2004 wirst du nichts rückwirkend bekommen, da du ja damals diese Kriterien eben nicht erfüllt hast. Auch sind diese 3 Jahre endgültig verloren, da der mögliche 8-jährige Förderzeitraum ab Anschaffung beginnt.
Soweit ihr also die Einkommensgrenze ab 2005 unterschreitet, bekommst du noch für dieses Jahr und die nächsten 4 Jahre die Eigenheimzulage.

Es wird auch die neue Regelung gelten, da hier die Gesetze bei erstmaliger Beantragung maßgebend sind.

Baukindergeld heißt jetzt Kinderzulage. Diese beträgt 800€ jährlich. Du bekommst diese auch noch für 2005 (+weitere 4Jahre), da das Kind innerhalb des Jahres geboren wird.

Den Antrag auf Eigenheimzulage würde ich nach der Geburt des Kindes stellen, da erst hier der Nachweis der 'Existenz' möglich ist.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Thomas Rüger
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich Danke Dir für die Info ! Werde es so machen !
Ganz lieben Gruss
Thomas

1x Hilfreiche Antwort

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