Eigenheimzulage - Muss der Mann verheiratet sein um Kindererhöhung in Anspruch nehmen zu können?

8. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Silvia74
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenheimzulage - Muss der Mann verheiratet sein um Kindererhöhung in Anspruch nehmen zu können?

Hallo,

wir nicht verheiratet wollen ein Haus kaufen.
Notartermin 2004 dieses Jahr Einzug 05.
Eine Eigenheimzulage ist bereits verpulvert.
Frau schwanger, Kinder kommen erst 05.

Mann verdient > 70 TE in zwei aufeinanderfolgenden Jahren.

Aber die Bemessungsgrenze erhöht sich ja pro Kind um 30TE .

Zählt das Kind ab Geburt? Oder bereits ab dem 5ten Monat soetwas habe ich nämlich gehört.

Muss der Mann verheiratet sein um die Kindererhöhung der Bemessungsgrenze in Anspruch nehmen zu können?

Kann mir jemand dazu eine unverbindl. Auskunft geben oder einen Tipp wer soetwas beantwortet. Das Finanzamt ist da nicht besonders willig....

Danke.

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"Sil"

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Erst einmal ist Vorsicht geboten bei einem Kauf in 2004 und Einzug in 2005. Bei falscher Gestaltung des Kaufvertrages kann ein Jahr Eigenheimzulage verloren gehen.

Der Übergang von Kosten, Nutzen und Lasten muss im gleichen Jahr liegen, wie der Einzug. Dies muss explizit so im Kaufvertrag aufgenommen werden.

Da Ihr in 2004 noch nicht eingezogen seid, bekommt Ihr für dieses Jahr sowieso noch keine Eigenheimzulage. Somit kann Euch auch kein Baukindergeld verloren gehen. Es zählt natürlich der Geburtstermin.

Wer hat denn die Eigenheimzulage bereits verpulvert? Derjenige kann keine mehr bekommen. Wahlfreiheit besteht nur bei Verheirateten.

Dein Mann darf in 2 Jahren zusammengerechnet max. 70T€ verdienen, also ca. 35T€ pro Jahr. Diese Grenze von 70T€ erhöht sich um 15T€ pro Kind. Die 30T€ gelten für Verheiratete.

Wenn jedem das Haus zur Hälfte gehört, dann bekommt derjenige, der noch keine Eigenheimzulage erhalten hat, eine halbe Eigenheimzulage. Die volle Eigenheimzulage könnt ihr nur dann bekommen, wenn das Haus auf denjenigen alleine eingetragen wird, der noch keine Eigenheimzulage erhalten hat. Und nur dessen Einkommen zählt für die Einkommensgrenze.

Durch eine Heirat von Euch beiden wird das Ganze erheblich vereinfacht.

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