Hallo!
Vielleicht kann jemand mir helfen. Habe folgende 2 Fragen:
Frage 1: Kann man Umzugskostenpauschale bei doppelte Haushaltsführung ansetzen?
Frage 2: Welche Mobiliar und Haushaltsartikel und in welche Höhe kann man bei doppelte Haushaltsführung ansetzen?
Über eine Rechtliche Grundlage wurde ich mich sehr freuen!
Danke voraus!
Juris
Doppelter Haushaltsführung ...
12. Januar 2004
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Frage vom 12. Januar 2004 | 12:14
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Doppelter Haushaltsführung ...
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#1
Antwort vom 12. Januar 2004 | 14:40
Von
Status: Unbeschreiblich (47472 Beiträge, 16805x hilfreich)
Grundlage für Art und Umfang der absetzbaren Umzugskosten ist das Bundesumzugkostengesetz. Das was dort für Beamte geregelt ist, kann man ins Steuerrecht übernehmen.
Du findst es z.B. unter
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bukg/index.html
Und jetzt?
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