Doppelter Haushalt Belgien - Lettland und Renovierung an Lebensmittelpunkt

10. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
dekous
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Doppelter Haushalt Belgien - Lettland und Renovierung an Lebensmittelpunkt

Hallo Zusammen,

zuerst beschreibe ich mal unsere Situation:

Situation:
ich: Belgier, bin seit 4 Jahre angestellt in Deutschland (Rheinland Pfalz), wohne in Baden-Württemberg, habe eine Eigentumswohnung in Renovierungsbedürftigen Zustand in Belgie die ich im 2014 erworben habe. Ich fahre ca. jeder Monat nach Belgien zuruck um meine Familie und bekannte zu besuchen etc.. (Lebensmittelpunkt=Belgien)
Ich wohne zusammen mit meine Freundin in einer Mietwohnung in Karlsruhe.

Meine Freundin: seite 3 Jahre angestellt in Deutschland (Baden Württemberg), wohnt in Baden-Württemberg, hat eine Eigentumswohnung in Lettland seit 2012. Wohnung in Lettland wird nicht vermietet und fliegt ca. jeder 3 Monate nach Lettland zurück (Lebensmittelpuntk=Lettland)

Folgende Themen:
1. Struktur doppelter Haushaltsführung für die Steuererklärung (Deutschland- Belgien)
Aus meiner Sicht habe ich 2 Arten von Aufwendungen im Rahmen meiner Doppelter haushaltsführung:
- Fahrkosten und Familientelefonate:
- Kosten für die Unterkünft:
* Wenn ich es richtig verstehe kann ich die Kosten für die Miete in BW im Rahmen der doppelter Haushaltsführung geltend machen: wie bewerte ich die Kosten da dieses Vertrag auf beide von uns augestellt ist?
* Gibt es noch weitere Aufwendungen die ich geltend machen kann
2. Renovierung Wohnung Belgien:
- Diese Wohnung wurde in Belgien erworben, muss ich diese in Deutschland anmelden in meine Steuererklärung?
- Wenn ja, kann ich die Kosten (Notärkosten, Renovierungskosten ca. 125.000 EUR,etc..) für diese Wohnung dann in meiner Steuererklärung anmelden? und wass für einem Impakt hat dieses dann auf meiner Doppelter Haushaltssituation?
- Ich nutzte diese Wohnung aktuell wie meinem Lebensmittelpunkt in Belgien, wenn ich diese Wohnung zukunftig (langfristig-kurzfristig, e.g. airbnb) vermiete möchte dann gehe ich davon aus dass ich dieses Wohnung nicht mehr anmelden kann wie meinem Lebensmittelpunkt ?

- Kann ich dieses Wohnung wie Lebensmittelpunkt abmelden und mir wieder bei meine Eltern anmelden (dort habe ich noch mein Zimmer, Büro etc..) für meine Doppelte Haushaltsführung und dann meine Wohnung wie zu vermietende Wohnung in meiner Steuererklarung aufnehmen und somit die Renovierungskosten abziehen?
- Wenn ja, gehe ich davon aus dass ich dann auch meine Einkunfte versteuere muss? Nach meinem Kenntnisstand muss ich in Belgie für meinem Eigentum auch meine Mieteinkunfte versteuern? wie sieht das DBA aus ?

Fazit: wie mach ich auf Basis meine o.g. Situation am besten meiner Kosten für mein Wohnung in Belgien sowie meine Aufwendungen für doppelter Haushaltsführung geltend in meiner Steuererklärung?

3. Struktur doppelter Haushaltsführung für die Steuererklärung (Lettland- Belgien)

- Kosten für die Unterkünft:

- Letzes Jahr habe ich aus Versehen für meine Freundin Ihr Nebenkosten für Ihre Wohnung in Lettland in die Steuererklarung wie Aufwendungen für die Doppelter Haushalftsführung angemeldet. Das finanzamt hat dieses akzeptiert, wie geht das? Meinem Kenntnisstand kann ich nur die zusätliche Aufwendungen in Deutschland und die Kosten für Heimfahrten etc.. geltend machen, ist dieses korrekt oder gibt es auch eine Möglichkeiten Kosten für die Wohnung am Lebensmittelpunkt geltend zu machen?

Vielen Dank im voraus!

Grüsse,

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
2014 erworben habe. Ich fahre ca. jeder Monat nach Belgien zuruck um meine Familie und bekannte zu besuchen etc.. (Lebensmittelpunkt=Belgien)


So einfach kannst Du den Lebensmittelpunkt nicht nach Belgien definieren dürfte da liegen, wo Deine Freundin wohnt, nämlich in Karlsruhe.

Für Deine Freundin gilt ähnliches.

Weder Du noch Deine Freundin können daher eine doppelte Haushaltsführung geltend machen.

Zitat:
Letztes Jahr habe ich aus Versehen für meine Freundin Ihr Nebenkosten für Ihre Wohnung in Lettland in die Steuererklärung wie Aufwendungen für die Doppelter Haushaltsführung angemeldet. Das Finanzamt hat dieses akzeptiert, wie geht das?


Nicht jede Steuererklärung wird präzise geprüft. Da hast wohl einfach Glück gehabt. Wenn es dem Finanzamt im Nachhinein noch auffällt, kann das aber als leichtfertige Steuerverkürzung oder gar als Steuerhinterziehung gewertet werden.

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