Doppelte Haushaltsführung..

4. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
R. Schulz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Doppelte Haushaltsführung..

Hallo zusammen!

Ich versuche im Rahmen meiner Lohnsteuererklärung die doppelte HF geltend zu machen. Folgende Situation: mein vater hat mir vor Jahren das Haus überschrieben - es ist also mein Haus. Meine Eltern haben allerdings ein lebenslanges Nutzungsrecht. Ich bin zusätzlich an einem anderen Ort gemeldet weil ich da arbeite.
Bei meinen Eltern habe ich keine eigene Wohnung o.ä. - leider. Von daher ist es normal nicht möglich einen eig. Hausstand geltend zu machen. Geht das in diesem speziellen Fall, weil das ja rechtlich betrachtet nicht das Haus meiner Eltern ist, sondern meines? Habt Ihr da Argumentationshilfen? Google hilft auch nicht so recht weiter..

Wär super wenn Ihr mir helfen könntet!

Viele Grüße und vielen Dank,
Robert

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Es kommt nicht auf die Eigentumsverhältnisse an dem Haus an, sondern darauf, dass man einen eigenen Hausstand hat.

Ohne eigenen Hausstand kann ja schon vom Wort her keine doppelte Haushaltsführung vorliegen.

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#2
 Von 
R. Schulz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich habe ein Urteil beim BFH gefunden:
http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Datum=2003&Sort=2054&Seite=13&nr=7364&pos=413&anz=622

Also kann ich durchaus einen eigenen Hausstand geltend machen. Ich muss mir allerdings noch eine gute Argumentation überlegen, sonst glaubt mir das Finanzamt diese nicht.

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#3
 Von 
guest123-673
Status:
Schüler
(365 Beiträge, 155x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
R. Schulz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe an beiden Orten eine Wohnung. An meiner Arbeitsstätte ein kleines 1Zi. App und eben das Haus bei meinen Eltern.

Das Finanzamt verlangt von mir noch Skizzen der beiden Wohungen. Ich glaube ich erwähne in den Begründungen meine Eltern nicht. Mal abwarten..

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Mit vorsätzlich falschen Angaben kann man natürlich immer versuchen, Steuern zu sparen, wenn man kein Problem damit hat Straftaten (Steuerhinterziehung) zu begehen. Man sollte sich dabei nur nicht erwischen lassen.

Du hast bei Deinen Eltern keine Wohnung und damit auch keinen eigenen Hausstand. In dem Beipielurteil hatte das Haus zwei Wohnungen, von denen eine vom Kläger bewohnt wurde. Das ist bei Dir nicht der Fall.

Dein Haus hat jedoch nur eine Wohnung, die von Deinen Eltern bewohnt wird. Du bist zwar Eigentümer, aber nicht Besitzer der Wohnung. Entscheidend ist jedoch der Besitz und nicht die Eigentumsverhältnisse.

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#6
 Von 
R. Schulz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Steuerhinterziehung habe ich natürlich nicht vor. Es gibt im Steuerrecht wie so oft Grauzonen - wär halt schön gewesen. Ich geb die Sachen jetzt mal so ab, dass ich mir keine Vorwürfe machen muss. Mal schaun was das Finanzamt dann dazu meint. Vielen Dank für die Hilfe und Auskunft - auch wenn es nicht das ist was ich hören wollte ;-)

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Natürlich gibt es Grauzonen und manche Dinge rutschen dem Finanzamt auch einfach so durch oder werden nicht genau geprüft.

Auch ist es richtig, dass es neben dem Straftatbestand der Steuerhinterziehung auch den Tatbestand der leichtfertigen Steuerverkürzung gibt. Je nach genauen Aussagen gegenüber dem Finanzamt ist möglicherweise nur das letztere nachweisbar. Aber auch darauf steht eine Geldbuße von bis zu 50.000€.

Dennoch wäre ich mit offensichtlichen Falschangaben (Kreuzchen bei 'eigener Hausstand') sehr vorsichtig. Eine Überprüfung der Eigentums- und Besitzverhältnisse ist für das Finanzamt kein Problem, da die entsprechenden Verträge dem Finanzamt vorliegen, wenn auch wahrscheinlich in einer anderen Abteilung.

Die Möglichkeit, sich dumm zu stellen oder sich auf Unwissenheit zu berufen, hat da ein Ende, wo eine konkrete Frage nachweisbar wissentlich falsch beantwortet wurde.

Möglicherweise weiß der Sachbearbeiter im Finanzamt aber schon, dass das Nutzungsrecht für das Haus bei Deinen Eltern liegt und will anhand der Skizzen prüfen, ob Du überhaupt einen eigenen Hausstand (getrennte Wohnung) haben kannst. Das wäre aus meiner Sicht jedenfalls der wahrscheinlichste Grund, warum Skizzen der Wohnungen angefordert werden.

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#8
 Von 
guest123-673
Status:
Schüler
(365 Beiträge, 155x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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