Doppelte Haushaltsführung - kein eigener Hausstand?

11. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
Deamo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Doppelte Haushaltsführung - kein eigener Hausstand?

Sehr geehrte 123 Rechtler,

meine Doppelte Haushaltsführung wurde von dem FA abgelehnt. Begründung: "Es lag zum Zeitpunkt meines neuen arbeitsbedingten Mietverhältnis (Hamburg) kein eigener Hausstand am Hauptwohnsitz (Erfurt, wohnhaft bei Eltern, 2006) vor. (...soweit richtig) Mein Zusammenzug (Verlobte) Mietwohnung am Hauptwohnsitz (Erfurt) 2007 erfolgte aus privaten Interesse, daher abgelehnt." Jetzt die Frage: Meine Eltern haben die Wohnung am Hauptwohnsitz umgebaut, daher war das wohnen für mich dort nicht mehr möglich. Einzig und allein die Suche nach einer neuen Wohnung am Hauptwohnsitz hat zu dem Zusammenzug mit meiner damaligen Freundin geführt (Lebensmittelpunkt, Kosten für Hausstand wurden von mir getragen) Ich sehe eine klar beruflich veranlasste Doppelte Haushaltsführung, allerdings ein Jahr nach Antritt meiner Arbeit. Wäre die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme am Hauptwohnsitz damals gegeben, wäre für mich die Zweitwohnung in Hamburg nicht notwendig gewesen. Gibt es eine Erfolgsaussicht?

Würde mich auf ein kurzes Feedback freuen.

Mit freundlichen Grüßen



-- Editiert am 11.08.2011 10:28

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(629 Beiträge, 347x hilfreich)

Da hat sich die Rechtsprechung geändert.

Die Argumentation des FA gilt nicht mehr.

Du kannst die Kosten für die Wohnung am Beschäftigungsort absetzen.

Da das ganze sehr umfangreich ist, gebe ich dir mal eine Fundstelle, die du bitte in einer Bibliothek nachschlägst.

Ludwig Schmitt EStG Einkommensteuergesetz Kommentar 30. Auflage 2011 § 9 RZ 148 Stichwort "Wegverlegung des Lebensmittelpunktes hier: Neue Rspr." da stehen auch einige Urteile mit denen Du den Ansatz begründen kannst.

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#2
 Von 
Deamo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Tausend Dank für diesen Tipp.
Diesen werde ich jetzt beherzt nachgehen.

Merci.

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