Doppelbesteuerung Deutschland Italien

27. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Unwissenheit 82
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Doppelbesteuerung Deutschland Italien

Hallo allerseits. Ich habe da so ein Problem mit meinem FA. Und zwar habe ich von 2007-11 in Italien als Fernfahrer gearbeitet. Alles wurde nach Italienischen Recht versteuert. 2007-09 hat das ohne Probleme das FA angenommen und keine Steuern zusätzlich eingefordert. Jetzt 2010-11 möchten die Herren im FA an die 4000€ Steuern. In etwa das was in Italien schon bezahlt wurde. Des weiteren fordert das FA sämtliche Lohnabrechnungen ein um alle Fahrten außerhalb von Italien der Deutschen Steuer zu unterwerfen.
Ich soll also doppelt Steuern zahlen bloß weil ich meinen Hauptwohnsitz nicht geändert habe?
Bin echt Ratlos. Vielleicht kennt sich da Jemand aus und kann mir sagen ob es notwendig ist direkt zum Anwalt zu rennen oder was ich machen soll.
Gruß Mario

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Das ist eine knifflige Geschichte, bei der ich Dir den Gang zu einem Steuerberater empfehlen würde.

quote:
Ich soll also doppelt Steuern zahlen bloß weil ich meinen Hauptwohnsitz nicht geändert habe?


Das würde ich im Moment nicht ausschließen wollen.


-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.804 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen