Differenzbesteuerung bei Sammelkarten

2. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
zebra12
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Differenzbesteuerung bei Sammelkarten

Hallo!

Ich möchte demnächst mit Sammelkartenprodukten handeln (also Boosterpackungen, Decks und Zubehör), u.a. aber auch mit Einzelkarten. Mir ist aufgefallen, dass viele Verkäufer für Einzelkarten die Differenzbesteuerung benutzen. Es heißt dann meistens immer "Einzelkarten umsatzsteuerfrei gemäß UStG §25a (Differenzbesteuerung)."

Ich habe mich nun etwas in die Differenzbesteuerung eingelesen und verstehe eine Sache noch nicht ganz. Folgendes Szenario:

- Verkäufer Müller kauft sich eine Boosterpackung für 3 € netto. In dieser Packung sind 10 Sammelkarten.
- Müller öffnet die Packung und nimmt alle 10 Karten heraus, weil er auch Einzelkarten anbieten möchte. Ich vermute ab dann handelt es dich bei den 10 Karten um Gebrauchtware, weshalb die Differenzbesteuerung überhaupt in Frage kommt.
- Müller verkauft 5 Einzelkarten für 1 € das Stück, hat also einen Umsatz von 5 € gemacht und möchte gerne die Differenzbesteuerung nutzen.

Wie berechnet sich in diesem Fall der Einkaufspreis? 3 € für die Packung mit den 10 Karten? Wie geht man dann mit den restlichen 5 Karten um?

Freue mich auf Eure Antworten. Vielen Dank!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 733x hilfreich)

Zitat:
"Einzelkarten umsatzsteuerfrei gemäß UStG §25a (Differenzbesteuerung)."


Schreibt da einer den Blödsinn vom anderen ab?
Differenzbesteuerung hat nichts mit Steuerfreiheit zu tun.
Differenzbesteuerung gibt es vor allem im Bereich des Gebrauchtwagenhandels. Wenn dort ein Händler einen PKW von Privat kauft (z.B. 7000 Euro) und für 10000 Euro verkauft, dann braucht er nur für die Differenz (daher der Name) von 3000 Euro USt ausweisen.

Sinngemäß kann man das natürlich auch bei Sammelkarten machen. Ich würde dann so rechnen:
Einkaufspreis 30 Cent pro Stück, Verkaufspreis 1 Euro pro Stück. USt fällt nur für den 30 Cent übersteigenden Verkaufspreis an.
Also entweder man schlägt noch 13 Cent drauf, oder falls 1 Euro der Endpreis ist sind dort rund 11 Cent USt drin.

Die restlichen 5 Karten sind weiterhin Warenbestand.

Ich weiß ja nicht, wie groß das ganze werden soll. Aber ich verweise da mal dezent auf den § 19 UStG .
Bis zu einem Umsatz von 17500 Euro kann man das alles ohne USt machen (Kleinunternehmerregelung).

Und falls der Umsatz höher liegen sollte kann ich nur dringend zu einem Steuerberater oder zumindest einigen Grundkursen in Sachen Steuerrecht raten.

LG

Chris

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