Dienstwagen Besteuerung mit 0,002%-Regelung: Fragen zu Werbungskosten

27. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
cellerar
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Dienstwagen Besteuerung mit 0,002%-Regelung: Fragen zu Werbungskosten

Hallo,

ich habe eine Frage: Ich habe einen Dienstwagen und versteuere diesen derzeit pauschal. Möglicherweise wäre es für mich aber günstiger, nur jede tatsächlich zur ersten Tätigkeitsstätte zurückgelegten km mit 0,002% zu versteuern.
Alle gängigen Webseiten zu dem Thema vergleichen den Steuereffekt von der 1%-Regelung oder der 0,002%-Versteuerung, indem sie beide Varianten berechnen und es dann für eine der beiden Varianten eine Vorteilhaftigkeit darstellbar ist. Ich habe bisher keine Berechnung gefunden, bei der auch die Werbungskosten einbezogen werde: Wenn ich nach der 0,002%-Regelung versteuere, kann ich ja nur sehr viel weniger Entfernungspauschale als Werbungskosten ansetzen. Wenn ich bspw. nur 5 Tage im Monat zur ersten Tätigkeitsstätte fahre, kann ich in den Werbungskosten ja auch nur für 60 Tage die Entfernungspauschale geltend machen (statt 220 Tage), dies wäre dann ja ein gegenläufiger Effekt, der bei der Abwägung der zwei Varianten berücksichtigt werden müsste.

Stimmt das so oder verstehe ich etwas falsch?

Danke und Gruß
cellerar

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

Zitat:
Wenn ich nach der 0,002%-Regelung versteuere, kann ich ja nur sehr viel weniger Entfernungspauschale als Werbungskosten ansetzen.


An den Werbungskosten ändert sich nichts, wenn nach der 0,002%-Regelung versteuert wird.

Die Entfernungspauschale darf so oder so nur für die tatsächlich erfolgten Fahrten geltend gemacht werden. Durch eine Versteuerung nach der 0,03%-Methode entsteht nicht das Recht, Fahrten geltend zu machen, die tatsächlich gar nicht erfolgt sind.

Solltest Du bislang 220 Tage geltend gemacht haben, obwohl Du nur an 60 Tagen zur Arbeitsstätte gefahren bist, so handelt es sich um Steuerhinterziehung.

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