Dienstwagen + Zweitwohnsitz hier: wöchentliche Heimfahrt

3. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
Relaxer
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 124x hilfreich)
Dienstwagen + Zweitwohnsitz hier: wöchentliche Heimfahrt

Hallo.

Ich habe einen Dienstwagen, der mit 1% + 0,3 % pro Kilometer versteuert wird. Die Strecke vom Wohnsitz zur Arbeit dauert ca. 1,5 Std. und deswegen habe ich einen Zweitwohnsitz angemeldet, der auch anerkannt wird.

In der Steuerklärung habe ich eine wöchentliche Heimfahrt angegeben. Diese wird vom FA nicht anerkannt, weil ich die ja auch nicht als geldwerten Vorteil versteuert hätte sondern nur die Strecke von Zweitwohnsitz zum Arbeitgeber. Ich habe natürlich auch nur diese Strecke abgesetzt zzgl. der wöchentlichen Heimfahrt.

Hat das FA recht und ich kann die wöchentliche Heimfahrt nicht ansetzen?

Jetzt soll auch der Bescheid des Vorjahres geändert werden, indem die wöchentliche Heimfahrt gestrichen werden soll. Der Bescheid für 2003 ist aus Mai 2004. Ict der dann nicht endgültig rechtskräftig?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Für die Strecke vom Wohnsitz zur Arbeit fallen keine Kosten für Dich an, da diese ja vpollständig vom Arbeitgeber übernommen werden. daher kannst Du dafür auch keine Werbungskosten geltend machen.

Eine rechtskräftiger Steuerbescheid kann noch geändert werden, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer höheren Steuer führen (§ 173 AO ).

Es kommt hier also darauf an, ob der Finanzbeamte bei der Bearbeitung der Steuererklärung 2003 wusste oder wissen konnte, dass die Fahrten mit einem Dienstwagen durchgeführt wurden ohne dass dafür ein geldwerter Vorteil versteuert wurde.

Nur, wenn der Finanzbeamte nachträglich davon erfahren hat (z.B. durch Deine Steuererklärung 2004), kann er den Steuerbescheid noch ändern.

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#2
 Von 
Relaxer
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 124x hilfreich)

Verbindlichsten Dank. Da muss ich mal die Unterlagen checken. Aber da das Kennzeichen ja angegeben werden muss und nur der Arbeitgeber, nicht aber der erst- oder Zweitwohnsitz in dem Stadtgebiet des Kennzeichens liegt, hätten die es wissen können/müssen. Werde also Widerspruch einlegen...

r.

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