DHH bei Familienwohnsitz in Sao Paulo

20. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
brainpower
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Schüler
(213 Beiträge, 41x hilfreich)
DHH bei Familienwohnsitz in Sao Paulo

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand bei der Beantwortung einiger Fragen helfen?

Hier die Vorgeschichte: Ich habe im Januar 2010 meine langjährige Partnerin aus Sao Paulo in Sao Paulo geheiratet, nachdem wir uns seit 8 Jahren kannten. Wir führten und führen weiterhin eine Fernbeziehung, bei der ich 2 mal im Jahr jeweils 4 Wochen zu ihr fliege und sie kommt einmal im Jahr hierher. Da wir beide eine sehr gute und auch gut bezahlte Arbeit haben, bleibt es eben noch einige Jahre bei dieser Fernbeziehung, bevor ich dann endgültig zu meiner Frau ziehen werde.

Jetzt zu meinen Fragen:

1. Wird das Finanzamt hier doppelte Haushaltsführung anerkennen?

2. Brauche ich, außer der Heiratsurkunde, weitere Nachweise über den Familienwohnsitz?

3. Einen meiner Flüge habe ich mit Prämienmeilen bezahlt. Wird hier dann der normale Preis, z.B. aus einem vorangegangen Flug mit der gleichen Fluggesellschaft zugrunde gelegt.

Vielen Dank schon mal vorab für Eure Antworten.

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14 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

zu 1.: Nein, da die DHHF nicht aus beruflichen Gründen begründet wurde.

zu 2.+3.: Die Antwort erübrigt sich wegen der Antwort zu 1.

Weiterer Hinweis:
Steuerlich wirst Du in Deutschland weiter als Single betrachtet. Auf den Splittingtarif für Verheiratete habt Ihr keinen Anspruch.

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#2
 Von 
brainpower
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 41x hilfreich)

Ich dachte, da gab es 2009 ein Urteil, dass es eben auch bei nicht beruflich veranlassten Umzügen anerkannt wird.

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#3
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo

Steuerlich kannst du die Familienfahrten( hier also der Flug) absetzen. Außerdem kannst du die finanzielle Unterstützung deiner Frau steuerlich absetzen. Pro Familienheimfahrt wird pauschal und ohne Nachweis einen monatlichen Nettogehalt anerkannt. bis zu 4 Familienheimfahrten im jahr kannst du absetzen. Oder wenn du sie mit Geld unterstützt, dann wird das auch anerkannt. Bevor du fliegst, mußt du Geld abheben. Dieser Betrag zusammen mit dem Flugticket dient dann als Nachweis, daß du deine Frau unterstützt. Der Höchstbetrag beträgt 8000 €

Dazu vergleiche den BMF-Schreiben:

BMF-Schreiben vom 07.06.2010, IV C 4


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"Diskutiere niemals mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herab und schlägt dich dort durc"

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

@brainpower
Du hast Recht. Die doppelte Haushaltsführung müsste in Deinem Fall doch anerkannt werden.

zu 2.: Der Ort des Familienwohnsitzes muss glaubhaft gemacht werden. Die Heiratsurkunde alleine reicht nicht, da sich daraus nicht ergibt, ob sicher der Familienwohnsitz in Deutschland oder in Brasilien befindet.

zu 3.: Bei Flugreisen sind nur die tatsächlichen Kosten absetzbar.


@leornadou200
Die Frau des Fragestellers hat in Sao Paulo eigenes Einkommen. Unterhaltsleistungen können daher nicht geltend gemacht werden.

Mit der Frage nach der Anerkennung einer DHHF hat das BMF-Schreiben nichts zu tun.

quote:
Pro Familienheimfahrt wird pauschal und ohne Nachweis einen monatlichen Nettogehalt anerkannt.


Woraus sollte sich das denn ergeben?

quote:
bis zu 4 Familienheimfahrten im jahr kannst du absetzen.


Eine solche Beschränkung gibt es nicht.

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#5
 Von 
brainpower
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 41x hilfreich)

vielen Dank für die Antworten.

Ich denke ich werde vorab mal bei meinem Sachbearbeiter im FA vorbeischauen.

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#6
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Woraus sollte sich das denn ergeben? <hr size=1 noshade>


Das ergibt sich aus dem BMF-Schreiben vom 07.06.2010, IV C 4.

Die Aufwendungen für die im Ausland lebende Ehefrau können als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Absatz 1 EStG berücksichtigt werden. hier ist ein Auszug aus dem Schreiben:

"Mitnahme von Bargeld bei Familienheimfahrten
15 Erleichterungen gelten bei Familienheimfahrten des Steuerpflichtigen zu seiner von ihm un-terstützten und im Ausland lebenden Familie. Eine Familienheimfahrt liegt nur vor, wenn der Steuerpflichtige seinen im Ausland lebenden Ehegatten besucht, der dort weiter den Famili-enhaushalt aufrechterhält. Lebt auch der Ehegatte im Inland und besucht der Steuerpflichtige nur seine im Ausland lebenden Kinder oder die eigenen Eltern, liegt keine Familienheimfahrt vor mit der Folge, dass die allgemeinen Beweisgrundsätze gelten (BFH-Urteil vom 19. Mai 2004, BStBl 2005 II Seite 24).
16 Bei Arbeitnehmern kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass der Steuerpflichtige je Familienheimfahrt einen Nettomonatslohn für den Unterhalt des Ehegatten, der Kinder und anderer im Haushalt der Ehegatten lebender Angehöriger mitnimmt. Diese Beweiserleichte-rung gilt nur für bis zu vier im Kalenderjahr nachweislich durchgeführte Familienheimfahr-ten. Im Rahmen der Beweiserleichterung kann aber höchstens ein Betrag geltend gemacht werden, der sich ergibt, wenn der vierfache Nettomonatslohn um die auf andere Weise er-
Seite 8
brachten und nachgewiesenen oder glaubhaft gemachten Zahlungen gekürzt wird (vgl. BFH-Urteil vom 4. August 1994, BStBl 1995 II Seite 114). Macht der Steuerpflichtige höhere Aufwendungen als (pauschal) den vierfachen Nettomo-natslohn geltend, müssen alle Zahlungen entsprechend den allgemeinen Grundsätzen nachge-wiesen werden.""

Ebenso können auch Aufwendungen für den Schwiegereltern berücksichtigt werden. Dabei ist aber die Opfergrenze zu berücksichtigen.

Deshalb ist die Geltendmachung von den Aufwendungen für die Unterstützung der Ehefrau sowie die Schwiegereltern besser als die geltendmachung der DHF.

Die Erwerbsobliegenheit bei der Ehefrau ist nicht zwingend obligatorisch. Das hat das BFH entschieden. Jedoch bei den Schwiegereltern die Erwerbsobliegenheit nachzuweisen.



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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

@leonardou200
Das ist alles schön und gut, für den konkreten Fall aber nicht anwendbar.

Die Ehefrau verdient nach Angaben des Fragestellers gut und hat daher gar keinen Unterhaltsanspruch.

Du willst doch hier wohl nicht erneut zur Steuerhinterziehung anstiften, die trotz der Zitate aus dem BMF-Schreiben gegeben wäre, wenn der Fragesteller die Einkünfte seiner Ehefrau verschweigt (Rd.Nr. 5, 3. und 4. Strichaufzählung des zitierten BMF-Schreibens)

Die Flugkosten kann der Fragesteller aufgrund der doppelten Haushaltsführung ohnehin absetzen.

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#8
 Von 
brainpower
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 41x hilfreich)

Nochmals vielen Dank.

Unterhalt bedürftiger Personen werde ich natürlich nicht geltend machen, da meine Frau gut verdient. Ich will nur meine Möglichkeiten im Rahmen der Gesetze nutzen, um Steuern zu sparen.

Mein Problem ist, wie ich denn den Familienwohnsitz nachweisen kann. Wir bewohnen dort ein Wohnung, die meine Frau schon lange vor der Hochzeit gekauft hat. Die Ausgaben in Brasilien bezahlen wir mit ihrer Kreditkarte und die in Deutschland mit meiner. Bargeldloser Zahlungsverkehr nach Brasilien und umgekehrt ist ja im Vergleich zu Europa nicht gerade billig.

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#9
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

@@ hh,

Denkst du, daß jeder, der Steuern sparen will, sofort eine Steuerhinterziehung begeht? Ob gut oder nicht gut verdient wird, spielt erstmal keine Rolle. Erst wenn das verdienst die freigrenze überschritten hat, kann er dann nichts absetzen. ist die Grenze unterschritten, dann kann er absetzen.

@@ brainpower

Wenn jeder in einem Land wohnt, so ist die Doppelte Haushaltsführung schwer nachweisbar. und wenn diese auch möglich wäre, was kannst du denn außer die Flugkosten absetzen?

Wegen ´Geldüberweisungen kannst du über ADAC eine aufladbare Visakarte bei Landesbank Berlin bestellen. Hier überweist du direkt an der Visakarte. Die Karte schickst du dann zu deiner Frau und sie kann damit Geld von dort abheben. Vorteil die Bestellung bei ADAC, daß nie Gebühren für den Auslandseinsatz fallen werden. Somit werden dir auch keine Gebühren fallen

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#10
 Von 
brainpower
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 41x hilfreich)

@leonardo200:

wenn DHH anerkannt wird, kann man außer den Flugkosten natürlich noch eine Menge anderer Dinge absetzen, wie z.B. die Miete und die Nebenkosten für die Wohnung am Arbeitsort. Dazu auch noch 3 Monate lang nach der Begründung die 24 EUR/Tag Pauschale und auch die Flüge meiner Frau zu mir.

Das mit den gebührenfreien Abhebungen mit der Kreditkarte mache ich ja schon. Aber es hilft mir weder als Nachweis für DHH, noch als Nachweis für Unterhaltsleistungen.

Im Übrigen würde ich nie auf die "Unterhaltsschiene" gehen, da wir beide wirklich gut verdienen, wobei meine Frau netto mehr als ich verdient.

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#11
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

Du brauchst ja keinen materiellen Nachweis. Es reicht, wenn du das gegenüber dem FA unter der Vorlage der Heiratsurkunde und das Flugticket erklärst.

Das BFH hat erklärt, daß eine DHH auch aus privaten Gründen vorliegen kann und muss nicht aus beruflichen Anlass erfolgen

Dazu mehr in diesem Link. Hier klicken





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#12
 Von 
guest-12321.02.2011 21:55:42
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 14x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

@leonardou

quote:
Denkst du, daß jeder, der Steuern sparen will, sofort eine Steuerhinterziehung begeht?


Nein, aber wenn jemand schreibt, dass die Ehefrau gut verdient, dann gehe ich davon aus, dass damit ein Verdienst gemeint ist, der die Verdienstgrenze um ein Mehrfaches überschreitet.

Wenn man so einem Fragesteller dann empfiehlt, Unterhaltszahlungen geltend zu machen ohne auf Einkommensgrenzen und -anrechnungen hinzuweisen, dann werte ich das als Anstiftung zur Steuerhinterziehung, zumal Du auch noch den Eindruck erweckt hast, das sei völlig legal.

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#14
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

quote:
dann werte ich das als Anstiftung zur Steuerhinterziehung


Zum Glück aber nur DU

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