Computer Einzelteile als Werbungskosten?

24. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Cavalera
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 7x hilfreich)
Computer Einzelteile als Werbungskosten?

Hallo,

ich bin Softwareentwickler und ich habe mein eigenen PC zusammengebaut. Kann ich die Einzelteile wie Speicher, Grafikkarte, Festplatte etc als Werbungskosten "Aufwendungen für Arbeitsmittel" in der Einkommensteuererklärung geltend machen? Wird der Gesamtbetrag eingetragen oder ein Bruchteil davon?

Danke für die Antworten
Walter

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47602 Beiträge, 16827x hilfreich)

Ja, die Kosten können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Allerdings müssen diese über 3 Jahre abgeschrieben werden.

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#2
 Von 
Cavalera
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 7x hilfreich)

Was heisst über 3 Jahre abgeschrieben werden? zB Kostet die Festplatte 100 euro trage ich da 1/3 für die nächsten 3 Jahre ein?

Gruss
Walter

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#4
 Von 
Cavalera
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 7x hilfreich)

Abschreibungen für PC werden im Elster in der Anlage N eingetragen unter Werbungskosten: Aufwendung für Arbeitsmittel oder in einer anderen Anlage? In welcher Zeile dann?
Der PC kostete gesamt 635 Euro trage ich auch diese Summe ein oder 1/3 davon in den nächsten 3 Jahre. Sorry mache das zum ersten Mal möchte es aber lernen und verstehen.
Walter


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#6
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Die 3 Jahre Abschreibungszeit gelten normalerweise ab Lieferzeitpunkt, bzw. Montage des Wirtschaftsgutes. Nach § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG vermindert sich der Jahresbetrag im Anschaffungsjahr um 1/12 für jeden vollen Monat, der der Anschaffung vorangeht. Wurde das Wirtschaftsgut als im Juni 2008 angeschafft, kann für 2008 nur die Zeit von Juni - Dezember abgeschrieben werden (Anschaffungskosten/Nutzungsdauer x 7/12),

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#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Kann man den voll als Werbnungskosten absetzen, der kann ja auch privat genutzt werden.

K.

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Mein Lieblingsforum www.nachbarschaftsstreit.de da gehts ab"

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#9
 Von 
guest-12303.05.2014 11:07:52
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 46x hilfreich)

Die 410€-Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter gibt es ab 2008 nicht mehr. Unter 150€ kann sofort als Kosten abgesetzt werden. Für geringwertige Wirtschaftsgüter von 150 bis 1000€ muss ein Sammelposten gebildet und dieser über 5 Jahre abgeschrieben werden. Dies sind alles Nettobeträge, wenn man nicht umsatzsteuerpflichtig sind die Beträge um 19% höher.

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#10
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

quote:
Die 410€-Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter gibt es ab 2008 nicht mehr


Wie Eugenie geschrieben hat. Die Grenze von 410 Euro netto gilt für Arbeitnehmer. Denn nach §9 Abs.1 Satz3 Nr.7 Satz 2 wird dort die Grenze von 410 Euro festgelegt.

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