Guten Morgen zusammen,
dies ist mein erster Beitrag in diesem Forum, ich hoffe ich bleibe gem. Nutzungsbedingungen allgemein genug mit meiner Problemschilderung.
Also folgender Sachverhalt liegt vor:
Eine Aktie gibt ausgehend von einer Kapitalerhöhung Bezugsrechte für junge Aktien aus. Diese werden zum einen genutzt, um die neuen Aktien zu erwerben und zum anderen werden die überschüssigen BezR veräußert.
Diese Veräußerung liegt so wie eben auch die Nutzung der BEzR innerhalb der Spekulationsfrist.
Folgende Daten liegen mir vor:
1) vollständige Kaufdaten der Altaktien
2) Daten zum Verkauf der überschüssigen BezR
3) Bezugsverhältnis.
Ist es mir mit diesen Daten alleine möglich die Spekulationsgewinne zu ermitteln? Gerne stelle ich die genauen Daten zur Verfügung, sofern gewünscht / den Forenregeln übereinstimmend.
Bisher habe ich die Berechnung leider nicht hinbekommen, vielleicht stehe ich grad aber auch nur auf dem Schlauch.
Vielen Dank im Voraus!
D
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Bezugsrechtshandel
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Hallo,
eine wichtige Nachfrage hätte ich erst einmal: Handelt es sich um Geschäfte nach neuem oder nach altem Recht?
Speziell, wann
wurden die Aktien gekauft und wann
war die Kapitalerhöhung?
MfG Stefan
Hallo,
ein sehr guter Hinweis, ich bitte das Fehlen dieser Information zu entschuldigen.
Es handelt sich um altes Recht, die Altaktien wurden im Dezember 2000 erworben, die BezR ausgeübt und per Januar 2001 verkauft. Dies erfolgte auch in 2002, dann jedoch außerhalb der Frist.
Zu der Kapitalerhöhung kann ich gerade leider nicht mehr sagen, in meinen Unterlagen gibt es eben immer Einbuchung der Rechte und später dann Gratisaktien. Es muss also im Januar erfolgt sein, der genaue Termin ist mir nicht bekannt, jedoch liegt dieser auf jeden Fall innerhalb der Frist.
D
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-- Editiert am 05.01.2011 11:09
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Hallo,
oh man, das ist doch komplizierter als ich dachte.
Vielleicht hilft dir dieser FOCUS-MONEY-Artikel ja weiter: http://www.focus.de/finanzen/steuern/bezugsrechte-kompliziertes-klein-klein_aid_256452.html
Ich weiß aber auch nicht, ob dieses dort angesprochene BMF-Schreiben auch rückwirkend gilt/gelten sollte.
Und das Halbeinkünfteverfahren gibt es erst seit 2002 (für ausländische Beteiligungen schon ab 2001), davor gab es das Anrechnungsverfahren (auch wieder ganz anders).
MfG Stefan
Danke für den Link, dies habe ich bereits gelesen, komme damit aber nicht weiter, da mir nicht alle Wert vorliegen.
Auch einige BMF-Schrieben habe ich schon gelesen, jedoch lässt sich nirgends eine genaue Anweisung zur Berechnung der Spek.Gewinne / Verluste finden.
Und wenn ich andere Erträgnisaufstellungen prüfe, dann war es bisher auch nie nachvollziehbar, wie es dort gemacht wurde.
D
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