Hallo Liebes Forum,
ich habe folgende Problematik:
Ein Masterstudent, der in Berlin studiert, ist während des Studiums nach Singapor für ein bezahltes Auslandspraktikum.
Das Praktikum wurde mit 700 Euro monatlich entlohnt. Zusätzlich gab es ein Stipendium für die Lebenshaltungskosten in Höhe von 300 Euro monatlich.
Das Praktikum ist in der Fachrichtung des Masterstudiengangs, und wurde gemacht um Arbeitserfahrungen zu machen und den Lebenslauf zu verbessern.
1. Die Einnahmen sind unter Progressionsvorbehalt. Das ist aus meiner Sicht klar. Da das Praktikum fach gebunden ist, würde ich gerne die Ausgaben nicht gegen die Einnahmen rechnen, sonder als Werbungskosten ansetzen. Hierfür finde ich leider keine Gesetzesangaben.Da keine deutschen Einnahmen vorliegen, wäre dann eine Verlustfeststellung möglich.
2. Sind Auslandsstipendium unschädlich? Da diese nur für die Lebenshaltungskosten vorgesehen sind. Habt Ihr da Tipps oder Gesetzesangaben.
Über Tipps würde ich mich sehr freuen.
Euer SteuerLehri
Bezahltes Auslandspraktikum während Masterstudium / Werbungskosten ansetzen
16. Dezember 2017
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Frage vom 16. Dezember 2017 | 10:26
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 0x hilfreich)
Bezahltes Auslandspraktikum während Masterstudium / Werbungskosten ansetzen
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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