Besteuerung Firmenwagen im HomeOffice

28. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
spaeter112
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Besteuerung Firmenwagen im HomeOffice

Hallo zusammen,

recherchiere schon ziemlich lange, habe aber bisher keine wirklichen Infos gefunden, ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Meine Situation:
Ich möchte meinen Arbeitgeber wechseln und bekomme einen Dienstwagen auch zur Privatnutzung gestellt. Ich arbeite ausschließlich im HomeOffice oder fahre direkt zu wechselnden Kunden (Deutschlandweit), somit suche ich meinen Arbeitgeber maximal 4-6x im Monat auf.

Der Dienstwagen wird nach der 1% Regelung versteuert, aber wie verhält es sich mit der Entfernung zur Arbeitsstätte?
So wie ich gelesen habe, kann ich weder mein HomeOffice als erste Arbeitsstätte ansetzen, noch kann ich die Entfernung zum Kunden ansetzen, da die Kunden wechseln.

Hoffe, jemand kann mir hier weiter helfen.

VG

Spaeter112

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7 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Vollkommen richtig. Würde bei Dir zusätzlich der Weg in die Arbeit besteuert, könntest Du die KM absetzen.
Da die 1% aber nur der private "Vorteil" sind, belibt das andere davon unberührt.

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#3
 Von 
Charlie@098
Status:
Schüler
(441 Beiträge, 264x hilfreich)

Zitat:
So wie ich gelesen habe, kann ich weder mein HomeOffice als erste Arbeitsstätte ansetzen, noch kann ich die Entfernung zum Kunden ansetzen, da die Kunden wechseln.

Sie können nicht ansetzen, da es um den Firmenwagen geht.

Zitat:
Würde bei Dir zusätzlich der Weg in die Arbeit besteuert, könntest Du die KM absetzen.


Das ist hier auch die Kernfrage, ob die Fahrten zwischen Wohnung(Home-Office) und dem Betrieb des Arbeitgebers versteuert werden sollen oder nicht.
Homeoffice kann nicht die erste Tätigkeitsstätte sein. Die Tätigkeitstätte muss dem Arbeitgeber gehören. Dementsprechend muss nur geklärt werden, ob der Betrieb des Arbeitgebers erste Tätigkeitstätte darstellt oder nicht. Davon hängt alles ab. Sollte der Betrieb des Arbeitgebers die 1 Tätigkeitstätte darstellen, werden die Fahrten zwischen HO und dem Arbeitgeber mit 0,03% Regelung versteuert. Der Betrag erscheint auf der Lohnbarechnung und davon wird die Lohnsteuer abgezogen. Ist das nicht der Fall, erfolgt keine Besteuerung, da es sich um reine betrieliche Fahrten handelt.

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#4
 Von 
spaeter112
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ok, dann fasse ich das mal so zusammen:
- In meinem Arbeitsvertrag steht als Ort HomeOffice, somit keine erste Tätigkeitsstätte, korrekt?
- Überwiegend bin ich im HomeOffice oder bei Kunden vor Ort, nur ca. 4-6x pro Monat bei meinem Arbeitgeber, wie werden diese Fahrten mit dem Firmenwagen berechnet? Habe etwas von 0,002% und Einzelangabe gelesen?

VG

Spaeter112

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Wenn der Arbeitgeber Dir als Home-Office den Arbeitsplatz bescheinigt, dann werden nur die 1% versteuert. Ich bin ca. 8-10x im Jahr in der Firma und bei mir ist es genauso.

Diese Einzelfahrten in die Firma (zum Meeting o.ä.) werden gar nicht berechnet. Entweder hats Du einen Arbeitsplatz in der Firma, dann wird der geldwerte Vorteil darüber versteuert, ansonsten nicht.

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#6
 Von 
Charlie@098
Status:
Schüler
(441 Beiträge, 264x hilfreich)

Zitat:
. Entweder hats Du einen Arbeitsplatz in der Firma, dann wird der geldwerte Vorteil darüber versteuert, ansonsten nicht.


So einfach ist es auch nicht. Nur Homeoffice als Arbeitsplatz reicht nicht dafür aus dass die Fahrten zum Arbeitgeber nicht besteuert werden. Der Arbeitnehmer darf sich nicht mehr als 2 volle Tagen pro Woche oder mehr als 1/3 der gesamten Arbeitszeit in den Räumen des Arbeitgebers aufhalten. Im Fall von TC denke ich, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind und diese Fahrten nicht besteuert werden.

-- Editiert von Charlie@098 am 01.08.2016 16:30

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#7
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

In diesem Falle hätte der AN ja wohl einen Arbeitsplatz in der Firma UND Zuhause......

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