Besteht damit die Möglichkeit Steuern zu sparen ?

4. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Auskunft
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Besteht damit die Möglichkeit Steuern zu sparen ?

So wie ich vor kurzem in einer Diskussion vernommen habe könnte jeder mittels Lücken in den Steuergesetzen steuerliche Abgaben zu seinem Vorteil einsparen.

Deshalb meine Frage, ist das nur eine Spinnerei, oder tatsächlich möglich, das jeder der z.B ein Einfamilienhaus erworben oder sich selbst gebaut hat des späteren einfach eine Hausverwaltungs-GmbH gründet, sich als Geschäftsführer einsetzt und seine Frau als Bürokraft einstellt damit letztlich lediglich auch nur sein eigenes Haus selbst verwaltet und gewaltige Steuern einsparen kann.

Da sich zumindestens auf dem Papier auch Mieteinnahmen ergeben von denen natürlich auch die Ausgaben aus Verwaltung, Fahrzeugkosten, Haushälterin, einem übers Arbeitsamt mit Lohnzuschüssen geförderten eingestellten Gärtner zur Grundstückspflege, abgezogen werden können und damit auch dem Papier nach dies zu steuerliche Verluste führt, was
in einem Beispiel von einem hohen Pensionseinkommen eines frühpensionierterten Beamten und dessen Einkommen seiner als
Halbtagskraft beschäftigten Ehefrau verrechnet werden könnte, würden er damit z.B. monatlich über 800 - 1000,-- EUR an Steuern einsparen.

Behauptet wurde nun, dass wir eigentlich dumm wären wenn wir das nicht auch so machen würden, da dies im Prinzip jeder machen könnte der zumindestens mit seinem Partner auf Schulden ein Haus gekauft, oder gebaut hätte und auch ein noch zu verteuerndes möglichst auch hohes Einkommen hätte.

Nun würde mich einmal interessieren ob hierzu auch schon einmal einige Jura-Studenten sich zu Wort melden könnten, oder ob bereits der eine oder andere dies auch schon so praktiziert und welche Erfahrungen er darau gewonnen hat.




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"rolf"

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

In der Theorie funktioniert sowas, allerdings nicht mit einer Hausverwaltung und auch nicht mit einer GmbH.
Im Prinzip kann man mit einer Personengesellschaft (z.B. GbR), mit der man Verluste macht, ein zu versteuerndes Einkommen absenken. Mit der GmbH funktionierts deshalb nicht, weil Verluste der GmbH nicht mit persönlichen Erträgen aufrechenbar sind.
Mit Hausverwaltung funktioniert es auch nicht, weil ja die Hausverwaltung nur Honorare einnimmt und die geschilderten Aufwendungen - soweit nicht Verwaltungskosten - auf die Mieter umgelegt werden und soweit es sich um Verwaltungskosten handelt, diese die Eigentümer tragen müssen.
Der erwünschte Effekt ist nur mit einer gewerblichen Zwischenmietvereinbarung zu erzielen. Um hier steuerrelevant tätig zu werden, muß allerdings das Zwischenmietunternehmen gewerblich und nicht nur formal tätig sein, d.h. es müßten auch fremde Objekte verwalter werden.

Ob allerdings die Kosten der Installierung einer derartigen Konstruktion im Endeffekt nicht höher sind als die Steuerersparnisse, bleibt dahingestellt.

Wolfgang

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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

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#2
 Von 
Auskunft
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Wolfgang
"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "
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Hiermit bedanke ich mich erst einmal für diese freundliche Information.

Nur bin ich zu der Auffassung gekommen, dass trotzdem irgend so etwas in meiner unmittelbaren Nachbarschaft trotzdem funktionieren muß und womöglich wird ja schließlich zum Schein auch noch ein Nachbar-Einfamilienhaus mit verwaltet.

Kann nicht aber doch letztlich ein z.B. pensionierter Beamter, der im Unterschied zum Normalrentner ja noch neben seiner Pension so viel dazu verdienen kann was er will und damit nicht auch sein als Geschäftsführer aus seiner eigenen Hausverwaltung erzieltes Verlusteinkommen nicht trotzdem von seiner insgesamt dem Finanzamt gegenüber einzureichenden Einkommenssteuer absetzen ?

Na ja ich habe zwar mit meiner Ehefrau auch ein Haus auf Schulden, aber ich bin kein Beamter und könnte somit einen solchen Trick ohnedies wohl nicht machen.



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"rolf"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Ja aber als GF einer GmbH kannst Du kein negatives Einkommen haben, das geht nur als Gesellschafter einer GbR

Wolfgang

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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

der im Unterschied zum Normalrentner ja noch neben seiner Pension so viel dazu verdienen kann was er will
Neben seiner Regelaltersrente kann ein Rentner auch soviel hinzu verdienen, wie er will.

Der Trick kann auch nichts damit zu tun haben, ob man Beamter ist oder nicht.

Ob die Steuerersparnis aber tatsächlich höher ist, als der Aufwand, möcht ich aber ebenfalls bezweifeln.

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#5
 Von 
Mampfred
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 45x hilfreich)

Und dann ist da noch die Gewinnerzielungsabsicht:

Mehrere Jahre ohne Gewinn und das Finanzamt streicht einem die kompletten Verluste - auch rückwirkend. Dann hat man schöne Kosten produziert und darf die Steuerersparnis zuzüglich Zinsen zurückzahlen.

Und zuletzt gibt es nich § 42 AO : Gestaltungsmisbrauch. Wenn nur das eigene Haus verwaltet wird, greift diese Vorschrfit ganz sicher.

FINGER WEG!

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"utque antehac flagitiis ita tunc legibus laborabatur"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mampfred
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 45x hilfreich)

Und dann ist da noch die Gewinnerzielungsabsicht:

Mehrere Jahre ohne Gewinn und das Finanzamt streicht einem die kompletten Verluste - auch rückwirkend. Dann hat man schöne Kosten produziert und darf die Steuerersparnis zuzüglich Zinsen zurückzahlen.

Und zuletzt gibt es nich § 42 AO : Gestaltungsmisbrauch. Wenn nur das eigene Haus verwaltet wird, greift diese Vorschrfit ganz sicher.

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