Bescheid Einkommenssteuererklärung und Bescheid Feststellung Verlustvortrag

18. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
vollig
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Bescheid Einkommenssteuererklärung und Bescheid Feststellung Verlustvortrag

Hallo an alle,

da ich Student bin und dem Steuerkosmos nicht ins Detail verstehe, befinde ich mich momentan in einer konfusen Situation. Ich hoffe jemand kann sie mir verständlich erklären.

Ausgangssituation: Ich bin Student und habe an der Universität in diversen Vorlesungen gesagt bekommen, dass Steuererklärungen 7 Jahre (manchmal 4 Jahre) rückwirkend beim Finanzamt eingereicht werden können. Ich habe im Januar 2018 Steuererklärungen über Elster für die Jahre 2012, 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 eingereicht.
Zur Erwähnen an dieser stelle ist, dass ich von Oktober 2012 bis September 2017 Bachelorstudent war (Erststudium) und von Oktober 2017 bis jetzt Masterstudent bin (Zweitstudium).

Nun habe ich zu den jeweiligen Jahren unterschiedliche Rückmeldungen bekommen und ich verstehe nicht warum. Der Sinn der ganzen Sache ist es ja von seiner studentischen Position zu "profitieren" und einen Verlustvortrag zu generieren. Dass dies momentan nur für ein Zweitstudium gilt ist mir bewusst, aber da diese Thematik für ein Erststudium momentan vor dem Bundesfinanzhof verhandelt wird, sollte man auch - wie ich es gemacht habe - das Erststudium einreichen.

Die Rückmeldungen für die jeweiligen Jahre sind postalisch wie folgt ausgefallen:

2012: Kein Einkommenssteuerbescheid, jedoch Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages
2013: Ablehnung einer Einkommenssteuerveranlagung 2013 (D.h. Kein Einkommenssteuerbescheid und kein Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages
2014: Einkommenssteuerbescheid erhalten, jedoch kein Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages
2015: Einkommenssteuerbescheid erhalten, jedoch kein Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages
2016: Einkommenssteuerbescheid erhalten, jedoch kein Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages
2017: Einkommenssteuerbescheid erhalten, jedoch kein Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages

Hier verstehe ich die unterschiedlichen Antworten nicht, da ich bei allen Jahren "Einkommensteuererklärung" und "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" angekreuzt habe.

Hier meine Fragen:

1. Warum bekomme ich nicht 2012 einen Einkommenssteuerbescheid?
2. Warum und was wurde überhaupt 2013 abgelehnt? (Angeblich wurde etwas nicht fristgerecht eingereicht, aber für 2012 hat es ja auch geklappt?)
3. Warum bekomme ich für die Jahre 2014-2017 nur einen Bescheid für die Einkommenssteuererklärung und keinen Bescheid für eine Feststellung des Verlustvortrages?

Auch bei mehreren Nachfragen meines Sachbearbeiters im Finanzamt bin ich nicht schlauer geworden, die Laune und Motivation einem Studenten etwas zu erklären hielt sich mehr als nur in Grenzen. Daher freue ich mich, wenn sich hier jemand die Zeit nimmt und mir die oben genannten Fragen erläutern kann.

Viele Grüße!

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4895 Beiträge, 1177x hilfreich)

Einmahmen hatten Sie in keinem der Jahre???

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
vollig
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein Einnahmen hatte ich keine, bzw. ich war immer unter der Steuerfreigrenze. (Hier und da mal Minijobs.)
Klassischer Student eben.

-- Editiert von vollig am 18.07.2018 15:02

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Nein Einnahmen hatte ich keine, bzw. ich war immer unter der Steuerfreigrenze. Was denn nun? Offenbar hatten Sie also Einnahmen, und die wirken sich natürlich auf den Verlustvortrag aus. Ob man dabei den Grundfreibetrag überschreitet, ist völlig schnuppe.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
vollig
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Nein Einnahmen hatte ich keine, bzw. ich war immer unter der Steuerfreigrenze. Was denn nun? Offenbar hatten Sie also Einnahmen, und die wirken sich natürlich auf den Verlustvortrag aus. Ob man dabei den Grundfreibetrag überschreitet, ist völlig schnuppe.


Okay dann vielleicht detaillierter:

2012-2016: Keine Einnahmen
2017: Einnahmen gehabt, die auch im Einkommenssteuerbescheid drinnen stehen.

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#5
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4895 Beiträge, 1177x hilfreich)

Mit welcher Begründung wurde die Veranlagung 2013 abgelehnt?

Können Sie die Besteuerungsgrundlagen aus dem ESt-Bescheid 2014 mal als Bild zur Verfügung stellen.

Ohne die relevanten Informationen hält sich "die Laune und Motivation einem Studenten etwas zu erklären (...) mehr als nur in Grenzen." ;-) :devil:

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#6
 Von 
vollig
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Mit welcher Begründung wurde die Veranlagung 2013 abgelehnt?:


"Ablehnung einer Einkommenssteuerveranlagung 2013

Eine Veranlagung zur Einkommenssteuer wird abgelehnt, weil bei unbeschränkter Steuerpflicht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit besteht, die Voraussetzungen des §46 Abs. 2 Nr. 1 bis 7EStG für eine Veranlagung von Amts wegen nicht gegeben sind und

der Antrag auf Veranlagung nach §46 Abs. 2 Nr. 8 EStG nicht fristgerecht gestellt wurde."

Zitat (von Cybert.):
Können Sie die Besteuerungsgrundlagen aus dem ESt-Bescheid 2014 mal als Bild zur Verfügung stellen.


Ein Bild habe ich leider nicht, jedoch ist in der Besteuerungsgrundlage nur ein Posten wichtig (denke ich), alles ist mit 0€ beschrieben, außer folgender Posten:

Berufsausbildungskosten 3.000€
Summe der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben -3.000€
Einkommen / zu versteuerndes Einkommen -3.000€

(Diese Zahl stammt von einem Auslandssemester)


Zitat (von Cybert.):
Ohne die relevanten Informationen hält sich "die Laune und Motivation einem Studenten etwas zu erklären (...) mehr als nur in Grenzen." ;-) :devil:

Ich versuche schnell zu lernen! :pc:

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#7
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4895 Beiträge, 1177x hilfreich)

Da ich los muss, nur kurz:
Die Kosten der Berufsausbildung wurden als Sonderausgaben behandelt (geltendes Recht, Verfahren anhänhig) und haben daher den Verlustvortrag nicht erhöht.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
vollig
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Da ich los muss, nur kurz:
Die Kosten der Berufsausbildung wurden als Sonderausgaben behandelt (geltendes Recht, Verfahren anhänhig) und haben daher den Verlustvortrag nicht erhöht.


Okay und deswegen habe ich in den Jahren 2014 - 2017 kein Bescheid eines Verlustvortrages bekommen?
Und was hat es mit dem Jahr 2013 auf sich? Kann hier nochmal jemand weiterhelfen?

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Und was hat es mit dem Jahr 2013 auf sich?


Nach Auffassung des Finanzamtes hast Du in 2013 irgendwelche Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gehabt.

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#10
 Von 
vollig
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Und was hat es mit dem Jahr 2013 auf sich?


Nach Auffassung des Finanzamtes hast Du in 2013 irgendwelche Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gehabt.


Okay das ist komisch, wie schaut ein Einspruch für solch einen speziellen Fall aus?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4895 Beiträge, 1177x hilfreich)

Da wir keine näheren Kenntnisse haben und Sie es "komisch" finden, dass das FA Einkünfte aus nsA annahm, können Sie in Ihren Einspruch lediglich aufführen, dass I.E. keine derartigen Einkünfte vorlägen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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