Berufsfremde Weiterbildung steuerlich absetzen

16. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
RichardF.
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 6x hilfreich)
Berufsfremde Weiterbildung steuerlich absetzen

Hallo zusammen,

ich überlege einen Nebenberuf als Fotograf auszuüben, möchte aber bevor ich ein Gewerbe anmelde und Aufträge annehme einen Fernlehrgang absolvieren.
Beruflich bin ich Elektriker und fern ab von Fotografie. Im Internet habe ich gelesen, das Umschulungen steuerlich absetzbar sind, aber es handelt sich hierbei nicht um eine Umschulung sondern eine "Ausbildung" zum Zweitjob.

Lässt sich diese Schulung/ Weiterbildung (15 Monate - Nebenberuflich) steuerlich absetzen? Wie verhält es sich mit dem benötigten Zubehör (Schulmaterial, Kamera, Internet, usw...)?
Oder sollte ich tatsächlich jetzt schon ein Gewerbe anmelden? Dieses würde ich aber erst in ca. 1,5 Jahren effektiv betreiben.

Vielen Dank schon Mal im Voraus und einen schönen Sonntag.


Gruß
Richard

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4878 Beiträge, 1175x hilfreich)

Zitat:
Lässt sich diese Schulung/ Weiterbildung (15 Monate - Nebenberuflich) steuerlich absetzen? Wie verhält es sich mit dem benötigten Zubehör (Schulmaterial, Kamera, Internet, usw...)?

Grds. ja, weil es vorweggenommene Betriebsausgaben wären.
Das FA könnte die Steuerbescheide vorläufig ergehen lassen, bis abschließend geklärt ist, ob Sie eine Gewinnerzielungsabsicht haben, mithin ein Totalgewinn absehbar ist. Dies gilt insbesondere bei solchen "Hobby-Gewerbern". Das kann dazu führen, dass das FA erst nach einigen Jahren die Steuerfestsetzungen rückwirkend ändert und Sie die Steuerersparnis - dann mit Zinsen - zurückzuzahlen hätten.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Bis zu 6.000€/Jahr sind Berufsausbildungskosten aber auch als Sonderausgaben absetzbar. Wenn die Kosten diesen Betrag nicht überschreiten, dann erübrigt sich die von cybert dargestellte Diskussion mit dem Finanzamt.

0x Hilfreiche Antwort

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