Beiträge zur privaten Krankenversicherung der Kinder dem falschen Elternteil zugeordnet

15. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
CarstenS23
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beiträge zur privaten Krankenversicherung der Kinder dem falschen Elternteil zugeordnet

Das Finanzamt hat die Beiträge 2017 zur privaten Krankenversicherung der Kinder meiner Frau aus erster Ehe dem Vater zugerechnet obwohl dieser diese in seiner Steuererklärung gar nicht angegeben hatte. Dank Elster scheint das wohl möglich zu sein. Nun erhalten wir den Steuerbescheid mit dem Hinweis, dass die Beiträge bei uns nicht berücksichtigt werden könnten, da sie bereits beim anderen Elternteil berücksichtigt wurden.

Die Sachbearbeiterin meinte nun am Telefon, sie könne da nichts mehr machen. Einzige Möglichkeit sei, dass sowohl der Kindsvater als auch wir Einspruch gegen die Steuerbescheide einlegen. Stimmt das? Muss es nicht reichen, wenn wir Einspruch einlegen? Der Fehler liegt ja eindeutig bei der Finanzbehörde und nicht bei einem von uns. Ich ärgere mich richtig darüber, dass wir unverschuldet nun hinter unserem Geld herlaufen müssen.

Ich danke jetzt schon für alle Hinweise!

P.S. Wir wohnen in NRW!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47579 Beiträge, 16823x hilfreich)

Zitat:
Muss es nicht reichen, wenn wir Einspruch einlegen?


Nach meiner Auffassung ja. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Kindsvater die Beiträge gar nicht erklärt hat.
In so einem Fall kann das Finanzamt den Steuerbescheid des Vaters nach § 129 AO auch ohne dessen Einspruch ändern.

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