Behindertenfreibetrag f. Kinder-bei Scheidung Teilung vorgeschrieben?

1. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
sunmix
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Behindertenfreibetrag f. Kinder-bei Scheidung Teilung vorgeschrieben?

Hallo,
ich bin geschieden, meine beiden Kinder 30% bzw. 50% schwerbeschädigt leben bei mir.
Aufgrund der Schwerbeschädigung werden mir vom Finanzamt die entsprechenden Freibeträge eingetragen. Leider jedes Jahr ein anderer Betrag, so dass ich langsam den Überblick verliere was nun richtig ist, da auch die Auskünfte des Finanzamtes je nach Sachbearbeiter unterschiedlich sind. Mir wurde gesagt, dass mir und dem Kindesvater jeweils die Hälfte der Freibeträge zustehen, sollte der Vater diese nicht in Anspruch nehmen ich jedoch die Beträge zu 100% bekomme. Dies könnte man anhand einer Kontrollmeldung über "sein" Finanzamt herausfinden. Das würde doch bedeuten, dass ich dann immer auf dieser Mitteilung bestehen müsste, um herauszufinden, ob der Freibetrag in Anspruch genommen wurde, oder? Hat jemand damit Erfahrung? Bisher bekam ich den halben Freibetrag, für 2006 den vollen, weil man ja nicht weiß was der Vater macht.So die Aussage der Sachbearbeiterin,die mich verunsichert hat. Hier habe ich doch u.U. dann den Nachteil, dass ich evtl. 2007 für 2006 Steuern nachzahlen muss, da der Freibetrag evtl. zu hoch war, oder?

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7 Antworten
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#1
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 72x hilfreich)

Ich kenne das mit der Aufteilung dieses Freibetrages nur so, dass das Finanzamt von Amts wegen immer 50 % ansetzen muss, es sei denn, DU beantragst 100 % in deiner Steuererklärung. In unserer Kanzlei fügen wir bei diesen 100 % Steuererklärungen ein Formloses Blatt dabei, in dem sich beide Ehegatten mit dieser Regelung einverstanden erklären.
Wenn nur du die 100 % in deiner Steuererklärung beantragst, dein Ex in seiner aber die 50 %, dann wird das FA deine 100 % kürzen, da dieser FB beiden zur Hälfte zusteht. Du kannst dich da nur mit deinem Mann einigen oder mit ihm streiten, aber in diesen Streit mischt sich das Finanzamt nicht ein. Die geben im Zweifel beiden 50 %.

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"Schtreicher, Mönchengladbach"

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#2
 Von 
sunmix
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Danf für die Antwort. So war es mir ursprünglich auch bekannt. Bin aber durch die Auskunft über die "Kontrollmeldung" unsicher geworden und verstehe nicht , weshalb mir dann gesagt wird, dass es eine Rolle spielt, ob der Vater seine Freibeträge tatsächlich in Anspruch nimmt. Muss wohl doch nochmal beim Finanzamt nachfragen.

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#3
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 72x hilfreich)

Naja, in gewisser Hinsicht spielt es ja eine Rolle, ob der Vater den FB in Anspruch nimmt. Denn wenn er ihn nicht in Anspruch nimmt, kannst du ihn voll nehmen OHNE dass ihr eine gemeinsame Erklärung bei deiner Steuer beifügt, dass du ihn haben darfst. Wenn er nichts beantragt, dürfte fürs FA unfraglich sein, dass du 100 % haben darfst. Ist eigentlich eine gute Regelung, denke ich.

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"Schtreicher, Mönchengladbach"

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#4
 Von 
!nicky!
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
nun bei mir (bin geschieden, haben gemeinsames Sorgerecht, unserer Tochter ist 90% Schwerbehindert und lebt bei mir) läuft es folgendermaßen:
Der Kindesvater geht nicht arbeiten, dadurch bezieht meine Tochter den Unterhaltvorschuss. Dieses Amt schickt mir jährlich einen Bescheid, dass der Vater keine Leistungen erbracht. Damit gehe ich zum Finanzamt um das "halbe" Kind auf ein "ganzes" umzuschreiben und so kommt es dann auf die komplette Höhe der "Freibeträge"
Viel Erfolg

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#5
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 72x hilfreich)

Der Behindertenfreibetrag wird aber völlig unabhängig vom KiFB verteilt. Wenn du den vollen KiFB bekommst, heisst das nicht, dass auch der Beh.FB zu 100 % gewährt wird.

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"Schtreicher, Mönchengladbach"

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#6
 Von 
!nicky!
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

das stimmt natürlich, da aber der Vater noch nie etwas beantragt hat und auch einmalig eine Bestädigung schrieb (dass er darauf verzichtet)... brauche ich beim FA nur sagen: "wieder die 100% bitte"
Wie wäre die Lage eigentlich, wenn ich das alleinige Sorgerecht hätte, könnte ich mir so viele Laufereien ersparen?
(sprachen sogar mal davon - denn wenn wir richtig informiert worden sind, müsste bei jeglicher entscheidung wir beide gefragt werden, da er aber nicht immer erreichbar ist...!?!)

-- Editiert von !nicky! am 06.01.2006 18:21:51

-- Editiert von !nicky! am 06.01.2006 18:22:43

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#7
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 72x hilfreich)

Da im Gesetz und auch in den Richtlinien nie vom Sorgerecht die Rede ist, düfte dies steuerlich nicht relevant sein.

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"Schtreicher, Mönchengladbach"

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