Beabsichtigt falsche Fahrtkosten angegeben - Steuerhinterziehung?

23. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.08.2017 18:51:40
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)
Beabsichtigt falsche Fahrtkosten angegeben - Steuerhinterziehung?

Guten Tag,
ich hätte folgende Frage:

Ich war ein komplettes Jahr von meinem Arbeitgeber freigestellt gewesen. Das bedeutete ich musste nicht arbeiten und bekam meine vollen Bezüge.

Welche Strafe oder Folgen hätte es, wenn ich Fahrtkosten im Rahmen innerhalb meiner Steuererklärung angeben würde und ich mich an diesen um 600€ ungerechterweise bereichern würden?

Handelt es sich hierbei um eine Bagatelle oder ist man anschließend vorbestraft und zahlt 5.000€ Strafe?

Klar wird hier niemand das genaue Strafmaß kennen, jedoch interessiert mich einfach mal, was so ungefähr auf einen zukommen könnte.

Und welchen Straftatbestand würde es erfüllen? Wäre es schon eine klare Steuerhinterziehung?

Viele Grüße
michel

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat:
Wäre es schon eine klare Steuerhinterziehung?


in meinen Augen ja

https://de.wikipedia.org/wiki/Steuerdelikt

https://de.wikipedia.org/wiki/Steuerhinterziehung_%28Deutschland%29

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Es wurden falsche Angaben gemacht und damit eine zu niedrige Steuerfestsetzung verursacht.

Demzufolge liegt eine Steuerhinterziehung vor.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12329.08.2017 18:51:40
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo vielen Dank für die Info

gibt es da schon eine relativ hohe Strafe oder belässt man es da bei einer Verwarnung aufgrund der relativ niedrigen Summe

Gruß
Michel

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

In den Knast muss man dafür nicht.

Aber natürlich die Steuern + Zinsen nachzahlen.
Und eine Geldstrafe wird es auch noch geben (über die Höhe kann ich nur spekulieren).

Ist das Kind denn schon in den Brunnen gefallen? Dann würde sich mein Mitleid in Grenzen halten.
Ansonsten werfe ich mal die "strafbefreiende Selbstanzeige" in den Raum ...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12329.08.2017 18:51:40
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

nein in den Brunnen gefallen noch nicht, war sozusagen noch in der Planungsphase :)

aber ich werde es denn nicht machen.

ich denke das Risiko wäre relativ gering, da ich offiziell noch "arbeite" . wenn es aber rauskommt dann würde ich mindestens die Summe i.H.v. 500€ nachzahlen + Strafe + eine Menge Papierkram.

Desweiteren würde man sich wahrscheinlich meine restlichen Steuererklärungen auf Lebenszeit "sehr genau" anschauen. Alles in allem lohnt sich das nicht.

vielen dank für eure hilfe und Denkanstöße.

0x Hilfreiche Antwort

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