Während meines Studiums habe ich einen Studienkredit genutzt. Hier habe ich einen Zinsaufschub vereinbart, d.h. der Kontoauszug zeigt mir momentan immer mein Kapitalsaldo an und wie hoch die aufgeschobenen Zinsen sind.
Die Rückzahlung werde ich erst in den nächsten Monaten beginnen.
Nun bin ich mir bewusst, dass ich den Kredit selber nicht als Werbungskosten oder Ausbildungskosten geltend machen kann - wohl aber die Zinsen.
Wann kann ich aber einen Zinsaufschub steuerlich als Werbungskosten/Ausbildungskosten ansetzen? In dem Jahr in dem ich diesen tatsächlich zurückzahle - oder die im jeweiligen Jahr angefallenen Zinsen, auch wenn ich diese noch gar nicht zurückzahle?
Vielen Dank schon mal für eine Antwort.
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Aufgeschobene Zinsen bei Kredit / Werbungskosten
19. Januar 2014
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Frage vom 19. Januar 2014 | 14:19
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufgeschobene Zinsen bei Kredit / Werbungskosten
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#1
Antwort vom 19. Januar 2014 | 20:12
Von
Status: Unbeschreiblich (47506 Beiträge, 16808x hilfreich)
Sofern die grundsätzliche Möglichkeit des Werbungskostenabzugs vorliegt, d.h. es sich nicht um ein Erststudium gehandelt hat, können die Zinsen im Jahr der Zahlung abgesetzt werden.
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