Hallo,
angenommen, jemand bekommt eine private Steuerprüfung.
Muss dieser jemand überhaupt irgendwelche Unterlagen haben, die prüfbar sind?
Ich meine, was wird bei einer privaten Steuerprüfung geprüft und hat ein Privatmann überhaupt die Pflicht, die verlangten Dinge zu haben?
Kurz gesagt "Gibt es eine Aufbewahrungsfrist für Privatleute"?
Aufbewahrungsfrist bei Privatleuten?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Moin,
wenn tatsächlich kein Gewerbebetrieb oder keine freiberufliche Tätigkeit oder keine L+F-Einkünfte vorliegen, gibt es keine Aufbewahrungsfrist.
Mal abwarten, was der Prüfer so sehen will.
Notfalls kann sich der Prüfer auch bei Banken etc erkundigen, wo denn das ganze Geld geblieben ist, wenn der Steuerpflichtige nicht weiterhilft oder nicht weiterhelfen will......
Gruß
der Praktikant Petz
-- Editiert von petz am 22.10.2006 12:11:33
-- Editiert von petz am 22.10.2006 12:12:23
Und wenn nun eine Prüfung ins Haus steht, weil der Vorwurf im Raum steht, dass man seine Zinserträge für ausländische Geldanlagen nicht angegeben hat?
In diesem Schreiben steht, dass man sich gefälligst die ganzen Sachen zu besorgen hat, die der Prüfer sehen will.
Ist dies richtig so?
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Na, da war meine ursprüngliche Vermutung gar nicht mal so falsch
Ja, das ist zulässig, dieser Mensch kann sich mal die §§ 193
bis 200
der AO durchlesen:
http://bundesrecht.juris.de/ao_1977/BJNR006130976.html#BJNR006130976BJNG004501301
Wenn dieser Mensch nicht einigermaßen glaubhaft erklären kann, wo sein liebes Geld geblieben ist, kann das Finanzamt auch Hinzuschätzungen vornehmen.
Ich persönlich würde das vermeiden und mich lieber kooperativ zeigen.
empfiehlt
der Praktikant Petz
-- Editiert von petz am 22.10.2006 17:09:34
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