Hallo,
ich arbeite ab diesem Oktober für insgesamt 7 Monate in einer ca. 150 km von meinem Hauptwohnsitz entfernten Kleinstadt. Da meine Freundin ca. 30km von dieser Kleinstatdt entfernt wohnt, werde ich für diese Zeit bei Ihr wohnen und täglich mit dem Auto pendeln.
Nun wollte ich mich dort nicht extra als Zweiwohnsitz anmelden. Zahle auch keine Miete. In der EStE würde ich die Fahrtkosten und die Betiebskosten (Wasser, Strom, Heizung), die bei meiner Freundin anteilmäßig entstehen, gern geltend machen.
1.) Was muss ich nun alles in die Wege leiten, damit ich die Kosten geltend machen kann?
2.) Muss ich mich dafür zwingend in der Stadt anmelden?
3.) Müssen wir eine Art Mietvertag aufsetzen - ich zahle ja keine Miete?
4.) Muss ich irgendwie nachweisen können, dass ich die 30km von der Wohnung zur Arbeit gefahren bin - wie?
Wie würdet ihr das ganze angehen, um so viel wie möglich rückerstattet zu bekommen?
Beste Grüße
mykoplasma
Auch ohne Zweitwohnsitz und Mietvertag Rückerstattung möglich?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Zitat:1.) Was muss ich nun alles in die Wege leiten, damit ich die Kosten geltend machen kann?
Belege sind immer von Vorteil. Warum vereinbaren Sie nicht die anteilige Zahlung von Betriebskosten?
Zitat:2.) Muss ich mich dafür zwingend in der Stadt anmelden?
Aus steuerlicher Sicht nicht.
Zitat:3.) Müssen wir eine Art Mietvertag aufsetzen - ich zahle ja keine Miete?
Nein, aber evtl. eine Vereinbarung über die anteiligen Betriebskosten. Bewohnen Sie denn ein eigenes Zimmer?
Zitat:4.) Muss ich irgendwie nachweisen können, dass ich die 30km von der Wohnung zur Arbeit gefahren bin - wie?
Nein, sie erhalten die Entfernungspauschale, selbst wenn Sie zu Fuß gehen würden.
Danke für die Antwort.
Das Finanzamt sagt also am Ende nicht, dass ich mich bei der Stadt hätte anmelden müssen oder dass ich nur mit einem Mietvertrag etwas erstattet bekommen würde. Ein eigenes Zimmer bewohne ich nicht.
Es reicht wirklich ein A4-Blatt aus, auf dem wir formlos festlegen, dass ich mich an den Betriebskosten von... bis... zu 50% beteilige (und dann natürlich der Nachweis der Kosten)?
Ich sammel gerade Tankquittungen - würde das denn als Nachweis reichen?
Hab nur etwas Bedenken, dass ich jetzt in irgendeiner Weise aktiv werden müsste. Wenn ich die Steuererklärung nächstes Jahr bearbeite, ist es ja dafür zu spät.
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Wo du gemeldet bist, ist für das Fianzamt grundsätzlich unerheblich, kann aber ein Indiz sein. ("Hätte man sich dann nicht auch da melden müssen?"). Bei dir ist es aber befristet.
Und sollte dir das Finanzamt wider Erwarten keinen Glauben schenken, so ist die Alternative ja der Ansatz der Enfernungspauschale mit 150km je Tag....
Tankbelege kannst du natürlich aufbewahren, die 0,30€ Webungskosten je Tag für den Weg für Wohnung-> erste Tätigkeitsstätte gibt es aber unabhängig vom Verkehrsmittel. ("auch zu Fuß" oder "per Anhalter" ).
Danke für die Antworten.
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