Auch ohne Zweitwohnsitz und Mietvertag Rückerstattung möglich?

15. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
mykoplasma
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 17x hilfreich)
Auch ohne Zweitwohnsitz und Mietvertag Rückerstattung möglich?

Hallo,
ich arbeite ab diesem Oktober für insgesamt 7 Monate in einer ca. 150 km von meinem Hauptwohnsitz entfernten Kleinstadt. Da meine Freundin ca. 30km von dieser Kleinstatdt entfernt wohnt, werde ich für diese Zeit bei Ihr wohnen und täglich mit dem Auto pendeln.
Nun wollte ich mich dort nicht extra als Zweiwohnsitz anmelden. Zahle auch keine Miete. In der EStE würde ich die Fahrtkosten und die Betiebskosten (Wasser, Strom, Heizung), die bei meiner Freundin anteilmäßig entstehen, gern geltend machen.

1.) Was muss ich nun alles in die Wege leiten, damit ich die Kosten geltend machen kann?
2.) Muss ich mich dafür zwingend in der Stadt anmelden?
3.) Müssen wir eine Art Mietvertag aufsetzen - ich zahle ja keine Miete?
4.) Muss ich irgendwie nachweisen können, dass ich die 30km von der Wohnung zur Arbeit gefahren bin - wie?

Wie würdet ihr das ganze angehen, um so viel wie möglich rückerstattet zu bekommen?

Beste Grüße
mykoplasma

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4884 Beiträge, 1175x hilfreich)

Zitat:
1.) Was muss ich nun alles in die Wege leiten, damit ich die Kosten geltend machen kann?

Belege sind immer von Vorteil. Warum vereinbaren Sie nicht die anteilige Zahlung von Betriebskosten?
Zitat:
2.) Muss ich mich dafür zwingend in der Stadt anmelden?

Aus steuerlicher Sicht nicht.
Zitat:
3.) Müssen wir eine Art Mietvertag aufsetzen - ich zahle ja keine Miete?

Nein, aber evtl. eine Vereinbarung über die anteiligen Betriebskosten. Bewohnen Sie denn ein eigenes Zimmer?
Zitat:
4.) Muss ich irgendwie nachweisen können, dass ich die 30km von der Wohnung zur Arbeit gefahren bin - wie?

Nein, sie erhalten die Entfernungspauschale, selbst wenn Sie zu Fuß gehen würden.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mykoplasma
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 17x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Das Finanzamt sagt also am Ende nicht, dass ich mich bei der Stadt hätte anmelden müssen oder dass ich nur mit einem Mietvertrag etwas erstattet bekommen würde. Ein eigenes Zimmer bewohne ich nicht.

Es reicht wirklich ein A4-Blatt aus, auf dem wir formlos festlegen, dass ich mich an den Betriebskosten von... bis... zu 50% beteilige (und dann natürlich der Nachweis der Kosten)?
Ich sammel gerade Tankquittungen - würde das denn als Nachweis reichen?

Hab nur etwas Bedenken, dass ich jetzt in irgendeiner Weise aktiv werden müsste. Wenn ich die Steuererklärung nächstes Jahr bearbeite, ist es ja dafür zu spät.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Erich Tango
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 32x hilfreich)

Wo du gemeldet bist, ist für das Fianzamt grundsätzlich unerheblich, kann aber ein Indiz sein. ("Hätte man sich dann nicht auch da melden müssen?"). Bei dir ist es aber befristet.
Und sollte dir das Finanzamt wider Erwarten keinen Glauben schenken, so ist die Alternative ja der Ansatz der Enfernungspauschale mit 150km je Tag....

Tankbelege kannst du natürlich aufbewahren, die 0,30€ Webungskosten je Tag für den Weg für Wohnung-> erste Tätigkeitsstätte gibt es aber unabhängig vom Verkehrsmittel. ("auch zu Fuß" oder "per Anhalter" ).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mykoplasma
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 17x hilfreich)

Danke für die Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.850 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen