Arbeitszimmer absetzen - Mittelzimmer problematisch ?

20. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
myrtus
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 1x hilfreich)
Arbeitszimmer absetzen - Mittelzimmer problematisch ?

Bei einer Bekannten wurde jahrelang das Arbeitszimmer genehmigt, sie ist selbständig und arbeitet von zu Hause aus. Nun soll sie Grundriss etc. der Wohnung schicken an das Finanzamt.

Nun ist die Wohnung so geschnitten das das Büro welches ausschließlich als Büro genutzt wird ein Mittel Zimmer ist von wo aus es eine Tür zum Schlafraum und eine zum Wohnzimmer geht und eine vom Flur.

Ist das demnach so ein Durchgangszimmer und wird überhaupt nicht absetzbar sein nicht mal anteilig ? Es lässt sich in der Wohnung leider nicht anders regeln aber es ist 100% nur ein Büro und lange auch als solches genutzt. Es wäre total unfair da ja die Wohnung auch dann ein Zimmer weniger hatte so gesehen wenn man das nun nicht absetzen kann wäre das ziemlich blöde.


Kann mir jemand helfen ?

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Siggi hat Pause

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Ein Durchgangszimmer ist nicht grundsätzlich nicht als Arbeitszimmer steuerlich abziehbar.
Es kommt auf den Einzelfall an. Ein Arbeitszimmer muss ein abgeschlossener Raum sein. Das liegt ja vor.
Ein Durchgangszimmer ist auch noch in Ordnung, soweit nur Räume von untergeordneter Bedeutung erreicht werden können, z.B. das Schlafzimmer.
Beim Wohnzimmer könnte es also Probleme geben, wobei ich erst mal abwarten würde, ob der Bearbeiter sich deshalb einen Einspruch einhandeln möchte ...

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