Hallo,
ich arbeite seit Februar dieses Jahres im Rahmen von Telearbeit an 4 Tagen in der Woche zuhause in einem ausschliesslich dafür genutzten Zimmer. An einem Tag in der Woche arbeite ich im 75km entfernten Betrieb. Mein Arbeitsmittelpunkt liegt dadurch zuhause, wodurch ich wohl grundsätzlich das Arbeitszimmer steuerlich absetzen könnte. Der Arbeitgeber hat mir die notwendige Hardware zur Verfügung gestellt (PC, Telefon), eine Beteiligung an sonstigen Kosten wie Strom, Telefonkosten etc findet nicht statt.
Das Problem ist, dass ich in einem Mehrgenerationenhaus wohne, welches meinen Eltern gehört (sie sind nicht mehr die Jüngsten und brauchen daher ab und an Hilfe was sich so am einfachsten regeln lässt). Ich bewohne die erste Etage in der sich auch das Arbeitszimmer befindet. Miete muss ich nicht zahlen, jedoch beteilige ich mich an den laufenden Kosten wie Strom, Wasser etc mit monatlich 250 Euro. Eine vertragliche Vereinbarung gibt es dazu nicht.
Damit habe ich natürlich keine offiziellen Rechnungen auf meinen Namen - meine Eltern zahlen die Stromrechnung etc und bekommen von mir per Dauerauftrag monatlich das Geld überwiesen.
Kann ich trotzdem Kosten für das Arbeitszimmer absetzen? Ich wohne zwar mietfrei, habe aber trotzdem monatliche Kosten. Nur kann ich für diese keinen Nachweis einreichen außer einer Kopie der Kontoauszüge aus denen die monatliche Zahlung an meine Eltern hervorgeht.
Arbeitszimmer (Telearbeit) steuerlich absetzen im Elternhaus
2. Januar 2016
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Frage vom 2. Januar 2016 | 19:27
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszimmer (Telearbeit) steuerlich absetzen im Elternhaus
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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