Hallo zusammen,
ich habe die Möglichkeit bekommen, bei einer Messe für eine Woche zu arbeiten und nach Absprache mit der Firma, soll ich meinen Verdienst als Rechnung ausstellen.
Die Summe, die ich in dem Zeitraum verdiene, beträgt ca. 600€.
Da es sich nun um eine einmalige Sache handelt (Tätigkeit wird nicht regelmäßig ausgeführt) muss ich auch kein kleingewerbeschein beantragen, oder?
Ich verdiene in diesem Jahr ca. 4000€ als Schüler, bin ich dann überhaupt verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben?
Ich habe vom Betrieb eine Volage bekommen. Dort soll ich auch eine Steuernummer angeben. Ist damit die Steueridentifikationsnummer gemeint,
oder gibt es da einen Unterschied?
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-- Editiert mercan am 07.01.2015 12:54
-- Editiert von Moderator am 07.01.2015 14:55
-- Thema wurde verschoben am 07.01.2015 14:55
Arbeiten ohne Gewerbeschein
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Abgesehen davon das das nichts mit Arbeitsrecht zu tun hat.
Für eine einmalige Sache kann man auch als Privatmann eine Rechnung schreiben.
Aber eventuell kann die Firma ja auch eine Gutschrift erstellen?
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Danke für die Antwort und für das verschieben!
Ist mir dann im nach hinein auch aufgefallen, dass es unter Steuerrecht einzuordnen ist.
Wie läuft das mit der Gutschrift denn genau ab?
Habe nun von der Firma eine Rechnungsvorlage erhalten, dort soll ich eine Steuernummer angeben, habe bisher aber noch keine.
Reicht die Steueridentifikationsnummer für so eine Rechnung nicht aus?
Grüße
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