Ansetzen von Werbungskosten bei nachträglicher Nutzungsänderung (Vermietung vs Eigennutz), Abschreib

14. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.01.2022 07:36:13
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ansetzen von Werbungskosten bei nachträglicher Nutzungsänderung (Vermietung vs Eigennutz), Abschreib

Liebes Forum,

ich habe zwei Fragen zum Thema Ansatz von Werbungskosten / Vermietung und hoffe, dass mir jemand von euch einen Rat geben kann. Ein anderes Posting hierzu habe ich nicht gefunden, daher schreibe ich einen neuen Beitrag.
Ich habe im Dezember 2013 eine Eigentumswohnung gekauft. Die Wohnung war damals aufgrund einer Eigenbedarfskündigung meiner Vermieter für eine Eigennutzung bestimmt. Mein Einzug war nach Abschluss der Renovierungen im Mai 2014.
Beim Kauf sind die üblichen Kaufnebenkosten wie Grunderwerbssteuer (5,5%), Notarkosten, Gerichtskosten sowie Maklergebühren (5,95%) angefallen. Außerdem habe ich noch einige Renovierungen durchgeführt, u.a. neuer Parkettboden, neue Türen, verputzen& streichen. insgesamt hat das ca 9% vom Kaufpreis ausgemacht.
Ende März 2015 hat sich meine Lebenssituation geändert und ich bin ausgezogen, d.h. ich habe knapp 2 Jahre dort gewohnt.
Meine Eigentumswohnung habe ich ab April 2015 vermietet (keine Familienangehörige).

Meine Fragen:
1) Kann ich die Kaufnebenkosten oder einen Teil davon noch als Werbungskosten ansetzen? z.B. vor dem Hintergrund, dass ich nur 2 Jahre dort gewohnt habe?
2) Darf ich für die Zwecke der Bestimmung der Abschreibungshöhe die Kaufnebenkosten berücksichtigen oder geht das wegen der anfänglichen Eigennutzung nicht?

Nur zur Info: Meine Steuererklärung für 2013-2015 habe ich noch nicht gemacht (ich war dazu bisher nicht verpflichtet).

Hoffe jemand hat eine Antwort zu meinen Fragen. Falls ihr noch Fragen habt, gerne.

Viele Grüße
Bea

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1 Antwort
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