Anrechnung der Kilometer

1. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Dieter Müllers
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Anrechnung der Kilometer

Hallo,
wie verhält es sich hinsichtlich der beim Finanzamt anzusetzenden Entnfernungskilometer, wenn ich in verschiedenen Filialen - die räumlich relativ weit auseinander liegen - eingesetzt werde ? Dabei handelt es sich immer um ein und denselben Arbeitgeber und nicht verschiedene Arbeitgeber.

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1172x hilfreich)

"Generell gilt: Der Arbeitgeber legt im Arbeitsvertrag fest, welche die erste Tätigkeitsstätte ist. Tut er das nicht, erfolgt die Bestimmung nach zeitlichen Kriterien. Dabei liegt eine erste Tätigkeitsstätte vor, wenn der Arbeitnehmer täglich, mindestens zwei volle Arbeitstage pro Woche oder ein Drittel der vereinbarten Arbeitszeit an einer betrieblichen Einrichtung arbeitet.

Sind die Voraussetzungen für mehrere Tätigkeitsstätten erfüllt und der Arbeitgeber trifft keine Zuordnung, wird die der Wohnung des Arbeitnehmers nächstgelegene die erste Tätigkeitsstätte."

Für die erste Tätigkeitsstätte gilt die Entfernungspauschale, für alle weiteren die Dienstreise-Grundsätze (z.B. 30 Cent je Fahrt-Km bei Nutzung eines eigenen PKWs.

Es sei denn, Sie sind wie z.B. ein Bauarbeiter an ständig wechselnden Einsatzstellen und nicht z.B. nur in einigen wenigen, immer denselben Filialen.

Quelle: Steuerring.de

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.013 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen