Hallo,
wie verhält es sich hinsichtlich der beim Finanzamt anzusetzenden Entnfernungskilometer, wenn ich in verschiedenen Filialen - die räumlich relativ weit auseinander liegen - eingesetzt werde ? Dabei handelt es sich immer um ein und denselben Arbeitgeber und nicht verschiedene Arbeitgeber.
Anrechnung der Kilometer
Haben Sie sich versteuert?
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"Generell gilt: Der Arbeitgeber legt im Arbeitsvertrag fest, welche die erste Tätigkeitsstätte ist. Tut er das nicht, erfolgt die Bestimmung nach zeitlichen Kriterien. Dabei liegt eine erste Tätigkeitsstätte vor, wenn der Arbeitnehmer täglich, mindestens zwei volle Arbeitstage pro Woche oder ein Drittel der vereinbarten Arbeitszeit an einer betrieblichen Einrichtung arbeitet.
Sind die Voraussetzungen für mehrere Tätigkeitsstätten erfüllt und der Arbeitgeber trifft keine Zuordnung, wird die der Wohnung des Arbeitnehmers nächstgelegene die erste Tätigkeitsstätte."
Für die erste Tätigkeitsstätte gilt die Entfernungspauschale, für alle weiteren die Dienstreise-Grundsätze (z.B. 30 Cent je Fahrt-Km bei Nutzung eines eigenen PKWs.
Es sei denn, Sie sind wie z.B. ein Bauarbeiter an ständig wechselnden Einsatzstellen und nicht z.B. nur in einigen wenigen, immer denselben Filialen.
Quelle: Steuerring.de
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