Als Künstler tätig - bisher keine Steuern gezahlt wie vorgehen?

5. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
kkRrr
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Als Künstler tätig - bisher keine Steuern gezahlt wie vorgehen?

Hallo Community,
Ich bin 20 Jahre alt und verkaufe seit ca. 3 Jahren über eine eigene Website selbstkomponierte Musik. Das hat sich aus einem Hobby so herausentwickelt. Wohnhaft bin ich bei meinen Eltern und fange voraussichtlich bald an zu studieren.

Ich habe die ersten zwei Jahre aus Unwissenheit und danach aus Angst vor Konsequenzen keine Steuern gezahlt. Der Verdienst variiert sehr stark: monatlich sind von 0 - 1000€ drin.

Da es für mich so nicht weitergeht, will ich mich jetzt als Freiberufler anmelden und jährlich eine Steuererklärung machen. Die frage für mich ist, wie ich das anstellen soll. Ich habe Angst davor, dass wenn ich jetzt einfach zum Finanzamt renne und mich für den jetzigen Zeitpunkt als Freiberufler melde, die mein Konto checken und alles hochrechnen + Strafe etc. Vieles habe ich sowieso reinvestiert (kaum Rechungen) und jetzt nicht mehr viel Geld übrig. Wie sollte ich mich Verhalten? Einfach hinrennen und alles beichten?

Mir ist bewusst, dass es sich hierbei um eine Straftat handelt und das ich Fehler gemacht habe, zwar aus Unwissenheit aber Rückgängig lässt sich das nicht mehr machen.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Gruß kkRrr

-- Editiert von kkRrr am 05.09.2018 17:14

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4849 Beiträge, 1171x hilfreich)

Zitat (von kkRrr):
Ich habe die ersten zwei Jahre aus Unwissenheit und danach aus Angst vor Konsequenzen keine Steuern gezahlt.

Die Konsequenzen sind bei Nichtzahlung deutlich höher!

Zitat:
Ich habe Angst davor, dass wenn ich jetzt einfach zum Finanzamt renne und mich für den jetzigen Zeitpunkt als Freiberufler melde, die mein Konto checken und alles hochrechnen + Strafe etc. Vieles habe ich sowieso reinvestiert (kaum Rechungen) und jetzt nicht mehr viel Geld übrig. Wie sollte ich mich Verhalten? Einfach hinrennen und alles beichten?

Bei dem Verdacht einer Straftat kann das Konto "gecheckt" werden. Also sollten Sie einen Steuerberater aufsuchen, alle Gewinnermittlungen fertigen lassen und diese ggf. als strafbefreiende Selbstanzeigen einreichen, bevor Ermittlungen aufgenommen werden.

Zitat:
Mir ist bewusst, dass es sich hierbei um eine Straftat handelt und das ich Fehler gemacht habe, zwar aus Unwissenheit aber Rückgängig lässt sich das nicht mehr machen.

Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe. Und dass man nicht gewusst habe, auf den Gewinn aus dem Verkauf eigener Kompositionen Steuern zahlen zu müssen, ist nicht glaubhaft.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Der Verdienst variiert sehr stark: monatlich sind von 0 - 1000€ drin.


Wenn es weniger als 8.820€/Jahr waren, dann fallen gar keine Steuern. Ansonsten gibt es die strafbefreiende Selbstanzeige.

Problematischer ist da viel eher, dass Du Dich selbst krankenversichern musst, denn ab 425€/Monat (2017) entfällt der Anspruch auf Familienversicherung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kkRrr
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):

Bei dem Verdacht einer Straftat kann das Konto "gecheckt" werden. Also sollten Sie einen Steuerberater aufsuchen, alle Gewinnermittlungen fertigen lassen und diese ggf. als strafbefreiende Selbstanzeigen einreichen, bevor Ermittlungen aufgenommen werden.

Vielen Dank für deine Antwort!
Wird ein Steuerberater wirklich benötigt? Das kostet ja dummerweise auch Geld. Kann ich nicht einfach selber alle Einnahmen (mit Kontoauszügen/PayPal Belegen) auflisten und eben die Sachen die ich absetzen kann? Oder ist das weitaus komplexer?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kkRrr
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Der Verdienst variiert sehr stark: monatlich sind von 0 - 1000€ drin.


Wenn es weniger als 8.820€/Jahr waren, dann fallen gar keine Steuern.

Ja es waren definitiv weniger als 8820€ im Jahr. Gewinn sowieso. Oje, dann müsste ich die Krankenversicherungsbeträge nachzahlen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4849 Beiträge, 1171x hilfreich)

Zitat (von kkRrr):
Wird ein Steuerberater wirklich benötigt? Das kostet ja dummerweise auch Geld. Kann ich nicht einfach selber alle Einnahmen (mit Kontoauszügen/PayPal Belegen) auflisten und eben die Sachen die ich absetzen kann? Oder ist das weitaus komplexer?

Nicht zwingend. Wenn die Grundkenntnisse vorhanden sind, ist das selbstverständlich möglich. Da offenbar keine Einkünfte über dem Grundfreibetrag vorliegen, sind ESt-Erklärungen auch gar nicht erforderlich und auch keine Selbstanzeige.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32837 Beiträge, 17252x hilfreich)

Oje, dann müsste ich die Krankenversicherungsbeträge nachzahlen? Gut möglich. Als Künstler kommen Sie immerhin in die beliebte Küstlersozialkasse...
fange voraussichtlich bald an zu studieren. Dann käme die recht günstige studentische KV in Frage.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
kkRrr
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von kkRrr):
Zitat (von hh):
Zitat:
Der Verdienst variiert sehr stark: monatlich sind von 0 - 1000€ drin.


Wenn es weniger als 8.820€/Jahr waren, dann fallen gar keine Steuern.

Ja es waren definitiv weniger als 8820€ im Jahr. Gewinn sowieso. Oje, dann müsste ich die Krankenversicherungsbeträge nachzahlen?

Moment, mir fällt gerade ein, dass ich einen Verdienst aus einem Ferienjob hatte. Mit ihm zusammen kommt man warhscheinlich etwas über 8.820. Was für eine Rolle spielt das? Wären doch Steuern angefallen?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32837 Beiträge, 17252x hilfreich)

8820 Euro war die Grenze von 2017. Insofern ist zunächst mal die Frage. um welches Jahr es geht. Und wenn mit "Job" eine Arbeitnehmertätigkeit gemeint ist, erhöht sich die Grenze noch mal um 1.000 Euro (Werbungskostenpauschale).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.906 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen