Anerkennung und Absetzung Arbeitszimmer;
1. Ich bin Beamter mit einer 40 Stunden-Woche.
Davon arbeite ich 20 Wochen-Stunden + Überstunden in der Arbeit in Altötting.
Maximal 20 Wochen-Stunden (überwiegend Montag und Dienstag) arbeite ich zu
Hause in Telearbeit. ..
Mein Finanzamt hat mir bisher die Anerkennung und Absetzungen für ein
Arbeitszimmer zu Hause abgelehnt.
2. Meine Ehefrau ist ebenfalls Beamtin mit einer 28 Stunden-Woche.
Davon arbeitet Sie je 8 Wochen,.Stunden (16-Wochenstunden) + Überstunden in der
Arbeit in München (Montag + Dienstag).
Maximal 12 Wochen-Stunden (Mittwoch + Donnerstag) arbeitet Sie zu Hause in
Telearbeit.
Das Finanzamt hat bisher die Anerkennung und Absetzungen für ein Arbeitszimmer
zu Hause abgelehnt.
3. Zudem hat seit 2009 meine Ehefrau eine Photovoltaikanlage mit ca. 10 KWh auf dem
eigenen Hausdach .
Der Bund der Steuerzahler hat geschrieben, dass Eigenheimbesitzer ein häusliches
Arbeitszimmer von der Steuer absetzen können, wenn sie eine Photovoltaikanlage
installieren.
Das Finanzamt hat bisher die Anerkennung und Absetzungen für ein Arbeitszimmer
zu Hause abgelehnt.
Unser Arbeitszimmer wird die ganze Woche als Arbeitszimmer beruflich genutzt (Montag +
Dienst Telearbeit von mir, Mittwoch und Donnerstag Telearbeit Ehefrau, Rest für
Photovoltaikanlage) .
Trotzdem hat das Finanzamt bisher die Anerkennung und Absetzungen für ein
Arbeitszimmer zu Hause abgelehnt.
Besteht irgendeine Möglichkeit, dass wir das Arbeitszimmer von der Steuer absetzen
können?
Ich bitte um Rückantwort.
Ich bedanke mich im voraus für Ihre Bemühungen.
Absetzung Arbeitszimmer
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
quote:
...Rest für Photovoltaikanlage...
Was gibt es denn da jeden Freitag acht Stunden zu verwalten? Acht Stunden pro Jahr käme wohl eher hin.
Was machen Sie den beruflich genau? Beamter ist ja etwas weit gefasst.
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"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte
Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "
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Ich bin Teamleiter in einem Jobcenter und mache zu Hause an 2 Tagen die Beschwerde Fälle und Sachbearbeitung.
Meine Ehefrau ist Sachbearbeiterin in der Personalverwaltung und macht zu Hause die Fortbildungen.
Für die PV Anlage verwalte ich die Anlage online, mache vierteljährlich die Umsatzsteueranmeldungen, mache jährlich die Umsatzsteuer etc.
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" "
quote:
Besteht irgendeine Möglichkeit, dass wir das Arbeitszimmer von der Steuer absetzen
können?
Ja die sehe ich schon. Allerdings sollte man sich vorher mal die Argumente des F-Amts anhören, und dann überlegen ob man hier nicht zu einer einvernehmlichen Lösung mit dem F-Amt kommt.
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"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte
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Das Problem ist doch, dass weder für den Ehemann noch für die Ehefrau weder das Merkmale "kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung" - es scheint je noch jeweils ein Büro beim Arbeitgeber vorhanden zu sein - noch das Merkmal "Mittelpunkt der gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit" zutrifft.
Chancen wären da nur im Zusammenhang mit der Solaranlage. Aber solange die sich ohnehin noch in der Amortisierungsphase befindet, ist ja effektiv auch nichts zu holen. (Wenn man von 0 Euro Gewinn was absetzt bringt das genau 0 Euro Steuerersparnis.)
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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB
."
....danke......
es gibt aber anhängige Urteile, dass bereits bei 2 Tagen Telearbeit das Arbeitszimmer anzuerkennen ist......
Sofern Einkommensteuerbescheid noch nicht bestandskräftig sind, besteht die Möglichkeit, die Anerkennung über einen Einspruch zu beantragen. Hierbei kann man sich auf das beim BFH anhängige Verfahren VI R 40/12
berufen. Das einspruchsverfahren wird dann ruhen, bis der entsprechende Fall entschieden wurde (was dauern kann).
Die Abzugsfähigkeit für ein Arbeitszimmer aufgrund der PV Anlage würde sich über die Verlustverrechnung steuermindernd auswirken. Trotzdem halte ich sie für nicht gegeben. So sieht es z.B. auch das FG Nürnberg (3K 308/11 v. 19.03.2012).
quote:<hr size=1 noshade>es gibt aber anhängige Urteile, dass bereits bei 2 Tagen Telearbeit das Arbeitszimmer anzuerkennen ist..... <hr size=1 noshade>
Ja, eines. Aber das ist noch nicht abschließend entschieden, da das Finanzamt Revision eingelegt hat. Ausgang offen.
Es gibt aber genauso ein Urteil, dass eine Anerkennung eines Telearbeitsplatzes als Arbeitszimmer abgelehnt hat.
(FG Düsseldorf, Urteil vom 8. August 2013, Az. 11 K 1705/12 E)
Und zur PV-Anlage hat Mahnman schon alles gesagt. Man müsste detailliert und glaubwürdig nachweisen, dass die Verwaltungstätigkeit so umfangreich ist, dass tatsächlich ein eigenes Arbeitszimmer erforderlich ist. Das hier Für die PV Anlage verwalte ich die Anlage online, mache vierteljährlich die Umsatzsteueranmeldungen, mache jährlich die Umsatzsteuer etc. reicht deutlich nicht.
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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
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