Absetzbarkeit von Materialkosten bei betrieblicher Renovierung - gemieteter Raum

20. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
josepadilla
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 12x hilfreich)
Absetzbarkeit von Materialkosten bei betrieblicher Renovierung - gemieteter Raum

Hallo,

da ich im Internet nicht eine eindeutige Antwort auf meine Frage finde, versuche ich es mal hier:

Meine Frau macht sich gerade mit einer Gesangsschule selbständig und hat bereits die entsprechenden GEMIETETEN Räumlichkeiten aufwendig renovieren lassen, da z.B. vor allem eine Akustik-Dämmung notwendig war und der Raum insgesamt renovierungsbedürftig war.

Im Privatbereich ist es so, daß nur die Arbeitsleistung ohne Materialkosten bei Überweisung absetzbar sind. Wie verhält es sich bei Ihr als Gesangslehrerin bzw. Freiberuflerin und oben genanntem Sachverhalt?

Danke im Voraus...

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4895 Beiträge, 1177x hilfreich)

M.E. handelt es sich um als Betriebsausgabe abziehbare Aufwendungen.
Die Beschränkung auf "die Arbeitsleistung ohne Materialkosten bei Überweisung" betrifft Handwerkerleistungen, die KEINE Werbungskosten oder Betriebsausgaben sind.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2372 Beiträge, 631x hilfreich)

Es sind eindeutig Betriebsausgaben!

Je nach Höhe der Ausgaben, kann das FA hier jedoch

Zitat (von josepadilla):
Akustik-Dämmung
in die Prüfung einsteigen, ob es sich um Mietereinbauten handelt, die nicht sofort als Aufwand geltend gemacht werden können, sondern nur über Nutzungsdauer verteilt.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#4
 Von 
josepadilla
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 12x hilfreich)

...die Renovierung ist gerade in den letzten Zügen - 10.000 Euro wird es nicht überschreiten - ich hoffe, es liegt einiges darunter!!

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#6
 Von 
josepadilla
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 12x hilfreich)

Meine Frau hat schon vorher für andere Musikschulen selbständig gearbeitet und da diese aufgrund eines "kulturellen Auftrags" umsatzsteuerbefreit waren, gehe ich davon aus, daß dies bei meiner Frau als Einzelkämpferin ebenso ist. Aber eine Steuerberaterin hat sie auch schon. Da der Ehemann dieser Steuerberaterin aber wiederum der Inhaber der Firma ist, der die Renovierung durchführt, wollte ich nur ausschließen, daß evtl. etwas zu unserem Nachteil passiert. Da es aber beides Bekannte meiner Frau sind, gehe ich davon aus, daß alles mit rechten Dingen zugeht.

Wie schon taxpert erwähnte, muß man abwarten, wie sich das Finanzamt wegen der speziellen Dämmung dazu stellt, ob hier Herstellungs- oder Erhaltungs-Aufwand vorliegt.

Danke für Eure Antworten.

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