Abschreibung Mietwohnung

3. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
misterboombastik
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Abschreibung Mietwohnung

Hallo an alle,

nach langem Suchen finde ich auf mein Anliegen keine Antwort. Vielleicht werde ich hier geholfen :-)

Habe in 2010 zusammen mit meinen Eltern ein Dreifamilienhaus gebaut. Eine Wohnung für die Eltern und zwei Wohnungen für mich. Eine Wohnung bewohne ich selbst und die Andere wird vermietet.

Es existiert eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Noch nicht im Notar eingetragen. Soll in den nächsten Tagen erfolgen.

Nun geht es mir um die Abschreibung. Wie geht man hier am besten vor. Wie hoch ist der Abschreibungswert der Mietwohnung. Darf dieser real geschätz werden ? Beim Notar wird die Abgeschlossenheitsbescheinigung mit dem Finanzierungswert versehen. Darf dieser als Abschreibung genutz werden?

Wie geht man mit den Finanzierungskosten um (Zinsen)??? Wie werden diese aufgeteilt.

Und wie sieht es aus mit den Fahrten zu der Baustelle? dürfen diese bei der Steuererklärung angesetzt werden? wenn ja mit welchen Wert.

Vielen Dank für die Antworten

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo

zuerst die gesamte Größe aller Wohnungen berechnen. Diese durch den gesamten Kosten dividieren.(z.B. 300qm /300.000€ = 1000 €/qm). Dann die Gesamtfläche der vermieteten Wohnung x 1000 € = herstellungskosten der vermieteten wohnung. Diese dann wieder durch 50 Jahren dividieren, dann ergibt sich der Abschreibungsbetrag pro Jahr.

Am besten nimmst du dir eine Beratung bei einem Steuerberater, da er dir ausführlich beraten kann und für seine beratung haften muss, falls er eine falsche Beratung erteilt hat. Dann weisst du ganz genau, welche Ausgaben abgesetzt werden können und welche Belege man aufbefahren muss.

Gruß

Leon

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"Du hast das Recht zu wissen, ob du recht hast"

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47458 Beiträge, 16802x hilfreich)

quote:
Wie hoch ist der Abschreibungswert der Mietwohnung. Darf dieser real geschätz werden?


Nein, Grundlage sind die Baukosten des Hauses, die sich wohl leicht durch entsprechende Baurechnungen nachweisen lassen. Eigenleistungen gehen in der Wert nicht ein. Auf die vermietete Wohnung entfällt der Anteil der Baukosten, der dem Flächenanteil dieser Wohnung entspricht, sofern einzelne Kosten nicht durch direkte Zuordnung ermittelt werden können.

Kosten, die sich nicht durch Rechnungen nachweisen lassen, erwecken beim Finanzamt gleich den Verdacht der Schwarzarbeit. Schätzungen sind bei einem Neubau nicht zulässig.

quote:
Wie geht man mit den Finanzierungskosten um (Zinsen)??? Wie werden diese aufgeteilt.


Ebenfalls entsprechend des Flächenanteils, sofern die Wohnung nicht separat finanziert wurde.

Fahrten zur Baustelle können mit 30ct/km angesetzt werden.

Im Übrigen würde auch ich den Gang zu Steuerberater empfehlen.

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-- Editiert am 04.01.2011 10:16

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