Abgeltungssteuer und Freistellungsaufträge

7. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
Abgeltungssteuer und Freistellungsaufträge

Ab 2009 werden Kapitalerträge
um 25% versteuert und von Banken
direkte abgeführt.

Das bringt doch nichts, wenn der Ertragempfänger weiterhin mehrere Freistellungsaufträge über Höchstbetrag erteilt, da
Freistellungsaufträge nicht abgeschafft werden ?




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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo icecycle,

das darf man aber nicht, und das FA merkt das.

MfG Stefan

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#2
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Besser die Freistellungen gleich abschaffen, alles erstmal abgelten anstatt hinterher zu kontrollieren.

Die Geringverdiener können sowieso die Nichtveranlagung bescheinigen lassen.

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo icecycle,

das würde aber zur Folge haben, das jeder mit Zinseinkünften unter 800 Euro eine Steuererklärung abgeben muss, um die Abgeltungssteuer zurück zu bekommen; also z.B. auch die Oma mit 1.000 Euro auf dem Sparbuch (= 20 Euro Zinsen). Gerade um das zu vermeiden gibt es ja die Freibeträge.
Eine Nichtveranlagungsbescheinigung gibt es nur, wenn die gesamten Einkünfte sehr niedrig sind, ein Rentner mit 20.000 Rente bekommt die nicht.

MfG Stefan

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