Abgeldungssteuer angeben ?!?!

29. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
tbs-online
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Beginner
(51 Beiträge, 2x hilfreich)
Abgeldungssteuer angeben ?!?!

Hallo zusammen.
Ich hätte da mal eine Frage zur Abgeldungssteuer. Ab 2009 werden Zinseinkünfte mit 25 % + Soli pauschal versteuert. Muss ich dann in meinem Lohnsteuerjahresausgleich noch die Anlage Kap ausfüllen, wenn mein persönlicher Steuersatz unter 25 % ist ? Sicher werdet ihr jetzt denken, ist der blöd ?? Aber aufepasst. Folgendes Rechenbeispiel: Einkommen 45000 Euro/ Jahresbrutto = Steuer 9631 + Soli 529,70, das macht 10160,70 Euro abgeben. Wie haben also 34839,30 Euro für uns. Beispiel 2: 45000 Euro/Jahresbrutto + Zinseinnahmen 1000 Euro ( wir gehen mal davon aus, das der Freibetrag verbraucht ist ! ) = Zu versteuerndes Einkommen 46000 Euro = Steuer 9990 + Soli 549,45, das macht 10539,45 Euro abgeben. Wir haben nun also 35460,55 Euro übrig. So, nun rechnen wir die beiden nettobeträge gegeneinander, also Beispiel 2 - Beispiel 1 ( 35460,55 - 34839,30 ). So bileibt uns von den 1000 Euro, das wir mehr zu versteuern haben, satte 621,25 Euro übrig. Prozentual ausgedrückt sind das 37,875 % abzüge. Jedoch liegt der persönliche Steuersatz ( inkl. Soli ) bei Beispiel 1 = 22,6 % und bei Beispiel 2 = 22,9 %. Falls ich in meiner Rechnung irgendeinen Fehler habe, bitte korrigiert mich. Ich she das also so, das ich drauflege, wenn ich es in der Anlage Kap angebe, oder ??

Danke im VOrraus für die Antworten !

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24 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Ich she das also so, das ich drauflege, wenn ich es in der Anlage Kap angebe, oder ??

Das siehst Du völlig richtig.

Entscheidend ist ja auch nicht der durchschnittliche Steuersatz, sondern der persönliche Spitzensteuersatz. Und der liegt bei Dir einschl. Soli bei 37,875%.

Eine Angabe in der Anlage KAP ist daher nicht erforderlich. Aber keine Sorge, selbst wenn Du versehentlich die Zinsen angibst, so werden diese auch im Rahmen einer Einkommensteuererklärung nur mit 25% zzgl. Soli besteuert und nicht mit 37,875%.

Nun gibt es aber auch Leute, deren persönlicher Spitzensteuersatz unter 25% liegt. In so einem Fall sollten die Zinsen in der Anlage KAP angegeben werden, da dann die Differenz erstattet wird.

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#2
 Von 
tbs-online
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo. erstmal danke für die antwort.

aber, bist du dir da sicher, das wenn ich das jetzt angeben würde, nur mit 25 % versteuern muss ? also nicht das ich dir das jetzt nicht glauben will, aber ich kann mir das nicht ganz vorstellen. wer hat denn einen persönlichen Spitzensteuersatz von unter 25 % ?? muss ich gleich mal ausrechnen, wieviel jahresbrutto das so ist. gruß tbs

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#3
 Von 
tbs-online
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 2x hilfreich)

also habe mal geschaut. die granze müsste so bei ca. 15000 eu jahresbrutto liegen. mir ist nochwas eingefallen. wenn ich jetzt wie im beispiel dann 1000 euro kapitaleinkünfte habe, wird meine progression ja höher. oder sehe ich das falsch ? dann muss ich ja den prozentuellen höheren steuersatz auf mein lohn rechnen, und zahle dann deswegen nach. oder werden kapitaleinkünfte dann extra gehandhabt ?? danke im vorraus. tbs

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#4
 Von 
josefmurr
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 8x hilfreich)

Kapitaleinkünfte gehen "aussen vorbei".
daher ja auch der Name Abgeltungssteuer, denn damit sind die Erträge dann abgegolten und brauchen nicht weiter berücksichtigt zu werden.
Drum ja auch die Unterscheidung: Einkünfte aus Arbeit, und aus Kapital. Wer von Kapital lebt, hat immer wesentlich mehr netto vom brutto, und zahlt noch dazu keine Sozialabgaben.
Also schlage ich vor wir werden allesamt Privatiers.

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#5
 Von 
josefmurr
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 8x hilfreich)

-

-- Editiert von josefmurr am 29.07.2008 21:19:51

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Wenn Du die Zinseinkünfte in der Steuererklärung ab 2009 angibst, wirst Du nicht schlechter gestellt als wenn Du sie nicht angibst. Es wird jedoch geprüft, ob Du eventuell Erstattungen bekommst.

Zur Angabe der inländischen Zinseinkünfte in der Steuererklärung ist man ab 2009 nicht mehr verpflichtet.

Die Zinseinkünfte unterliegen auch nicht dem Progressionsvorbehalt, d.h. dadurch werden auch nicht die übrigen Einkünfte höher besteuert.

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#7
 Von 
mocwai
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 17x hilfreich)

---- Zur Angabe der inländischen Zinseinkünfte in der Steuererklärung ist man ab 2009 nicht mehr verpflichtet. -----

Zusatz: nur, wenn schon Abgeltungssteuer einbehalten wurde, gibt natürlich ein paar Ausnahmen :grins:

ansonsten richtig :)

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#8
 Von 
tbs-online
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 2x hilfreich)

Also erstmal danke für alle Antworten ! Bin jetzt etwas schlauer als vorher ;-)
Jetzt muss ich aber nochmal ganz blöd fragen, wie josefmurr schon geschrieben hat, wird Einkünfte aus Arbeit, und aus Kapital getrennt geführt. Ich bin nebenbei selbstständig ( Ein-Mann-Firma ). Wenn ich jetzt z.B. die 1000 Euro, wie das Beispiel war dazuverdiene, habe ich effektiv nur 621,25 Euro netto übrig. ( Kirchensteuer zahle ich keine ). Das stimmt doch dann so oder ??
Danke schon mal im vorraus für alle Antworten, und nochmal ein großes Lob für alle, die mir geantwortrt haben. Danke !

gruß tbs

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Für Zusatzeinkünfte aus selbständiger Arbeit stimmt das, wenn es sich bei den 1.000€ um den Gewinn handelt.

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#10
 Von 
tbs-online
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo. wenn aber die kapitaleinkünfte extra gehandhabt werden, wie währe das dann bei leuten die nur von kapitaleinkünften leben ? wie hoch währe dann die steuer ? sind einkünfte aus miete denn kapitaleinkünfte oder aus arbeit ??

danke tbs

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#11
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(629 Beiträge, 346x hilfreich)

Kapital und Arbeit darf man in diesem zusammenhang nicht volkswirtschaftlich verstehen.

Da Einkünfte aus Vermietung weiterhin dem normalen Einkommensteuersatz unterliegen, stellt sich in der Beratung wirklich die Frage, ob es nicht günstiger erscheint Immobilienbesitz gegen Kapitalvermögen zu tauschen. Ist eine Frage der Rendite zumal
Veräußerungsgewinne aus aus Immoblienverkauf mitunter steuerfrei sind.

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#12
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2025x hilfreich)

Wie ist mit Zinseinnahmen aus Privatdarlehen ?
Der Privat Darlehennehmer wird ja nicht 25%
einbehalten und abführen ?

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#13
 Von 
josefmurr
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 8x hilfreich)

Diese Zinsen MUSS man in der Steuererklärung angeben, eben genau wie alle anderen Kapitalerträge auch die NICHT der Abgeltungssteuer unterliegen (z.B. irgendwelche Fonds aus Mauritius...). Und ich geh stark davon aus, dass das FA dafür ebenfalls 25% Steuer berechnet und direkt vom Bürger einzieht, alles andere wäre unlogisch.

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#14
 Von 
tbs-online
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 2x hilfreich)

und was heißt das nun für personen die nur von zinsen leben ? wie hoch ist dann deren steuer ? sie haben ja keine einkünfte aus nicht selbstständiger arbeit.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Deren Steuersatz beträgt 25%. Das mag man für ungerecht halten, ist aber jetzt so. Die reichen Privatiers, die davon Vorteil hätten, haben beziehen im Regelfall auch andere Einkunftsarten.

Werbungskosten können bei der Abgeltungssteuer übrigens nicht mehr geltend gemacht werden.

Der Hintergrund dieser Abgeltungssteuer ist letztlich, dass es sich nicht mehr lohnt, Kapital in die Schweiz oder ähnliche Länder an der deutschen Steuer vorbei zu transferieren. Dort gibt es schließlich auch eine Abgeltungssteuer in vergleichbarer Höhe.

Obwohl es sich auf dem Papier bei der Abgeltungssteuer um eine Steuersenkung handelt, verspricht sich der Finanzminister davon Steuermehreinnahmen durch die geringere Kapitalflucht.

Ein Kapitalanleger, der auch bislang steuerehrlich wahr, spart mit der Abgeltungssteuer jedoch Steuern.

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#16
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(629 Beiträge, 346x hilfreich)

Es lässt sich pauschal nicht sagen, ob die Abgeltungssteuer eine Umverteilung von unten nach oben darstellt.

Es ist richtig , dass aufgrund des niedrigeren Steuersatzes die Reichen entlastet werden, auf der anderen Seite ist jedoch die Bemessungsgrundlage durch hinzunahme der Aktiengewinne ohne Spekulationsfrist erheblich erweitert worden.

@joseffmur

Zinsen aus Privatdarlehen werden in der Regel nicht der Abgeltungssteuer unterworfen, da man nicht möchte, dass durch geschiebe im Privatbereich ein Steuersatzgefälle ausgenutzt werden kann.

Beispiel Vater gibt Sohn Darlehen von 100.000,00
Beide Spitzensteuersatz
Sohn zieht Schuldzinsen von ca. 10.000,00 ab.
Steuerersparnis 4.250,00
Vater versteuert 10.000,00 x 25%
macht 2.500,00
Steuerersparnis im Familienkonzern € 1.750,00.
Das haben die beim BMF auch schon begriffen.



-- Editiert von Becksgold am 31.07.2008 13:25:01

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#17
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2025x hilfreich)

und was heißt das nun für personen die nur von zinsen leben ?
Deren Steuersatz beträgt 25%.


irgendwo habe ich gelesen, dass für Leute mit
geringerem Steuersatz als 25% wird das gesamte
Einkommen (auch Zinseinnahmen) mit dem tatsächlichen Steuersatz versteuert.

Sonst wäre für sie das Sparen steuerlich schädlich. Und gerade Leute mit geringerem
Einkommen sollen für Notfall sparen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
tbs-online
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo. aber wenn jetzt jemand im jahr nur 10000 Euro zu versteuerndes einkommen hat, liegt der steuersatz bei 0%. wird dann die 25% abgeldungssteuer beim lohnsteuerjahresausglich zurückbezahlt ? Es wurde ja in einem anderen Beitrag geschrieben, das Zinseinkünfte sich nicht im Progressionsvorbehalt auswirken.

gruß tbs

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#19
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Wenn das für den Steuerpflichtigen günstiger ist, können Kapitaleinkünfte auch mit dem individuellen Steuersatz besteuert werden, wie bisher.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13699 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

@Becksgold:
was du beschreibst, ist aber kein reines Privatdarlehen, sondern Privat an Gewerbe.
Wie sieht es denn nun bei Darlehen unter zwei Privatpersonen aus ?
Imho gelten auch hier die 25%. Die Ausnahmen sollen doch nur für Gesellschafterdarlehen gelten.

@tbs-online:

quote:
wenn ich jetzt wie im beispiel dann 1000 euro kapitaleinkünfte habe, wird meine progression ja höher. oder sehe ich das falsch ?

Das siehst du richtig. Genau deßhalb nimmt man nicht den Durchschnittssteuersatz, sonder den Grenzsteuersatz (hh nennt es Spitzensteuersatz, meint aber das Gleiche). Darin ist die steigende Progression bereits eingerechnet, die Steuer betrifft nicht nur das Zusatzeinkommen, sondern auch ein wenig den Rest. Aber auch der Grenzsteuersatz kann nicht über 42% (mit Reichensteuer 45%) steigen.

Und noch einmal was Grundsätzliches: Bei Personen mit Grenzsteuersatz über 25% verringert sich ab 2009 die Steuer auf Kapitaleinkünfte. Für die jenigen, die einen Grenzsteuersatz unter 25% haben, ändert sich nichts. Wohlgemerkt, ohne Spekulationsgewinne und Werbungskosten zu berücksichtigen.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Bei Personen mit Grenzsteuersatz über 25% verringert sich ab 2009 die Steuer auf Kapitaleinkünfte.

Das ist nicht zwingend so, da mit Einführung der Abgeltungssteuer das Halbeinkünfteverfahren abgeschafft wird und auch keine Werbungskosten mehr geltend gemacht werden können.

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#22
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13699 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo hh,

richtig, das Halbeinkünfteverfahren hatte ich vergessen, zu erwähnen:(.

MfG Stefan


-- Editiert von reckoner am 03.08.2008 11:06:03

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(629 Beiträge, 346x hilfreich)

@reckoner

Das mit den Privatdarlehen gilt immer, soweit Schuldner und Gläubiger nahe stehende Personen sind § 32d Abs. 2 Nr. 1a EStG .

Was unter dem Begriff nahe stehende Personen gemeint ist, steht glaube ich aber noch nicht fest.

Ist schon lustig. Die Abgelungssteuer sollte eine Vereinfachung bringen und nun besteht das blanke Chaos.

Vorallem die Banken wissen noch gar nicht wie sie Auszahlungen machen sollen. wenn unterjährig Gewinne und Verluste in Aktiendepos anfallen.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2025x hilfreich)

Kann bei getrennter Veranlagung ein Ehepartner
den Sparerfreibetrag des Partners trotzdem nutzen ?

z.B. Ehemann A hat Zinseinnahmen von €.2500,-
Ehefrau B kein oder nur gering.
Trotz getrennter Veranlagung läßt A Freibetrag von €.1620,- bei seiner Bank freistellen,
in Steuererklärung jedoch die Zinseinnahmen nur ihm selbst zuorodnen.




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