Hallo,
folgender Fall:
Auszahlung einer Abfindung am 30.06.2014 in Höhe von 6500 Euro (Brutto).
Bruttoarbeitslohn im Jahr 2013: ca 26.200,00 Euro
Lohnsteuer im Jahr 2013: ca 3.100,00 Euro
Keine Kirchesteuer
Wie hoch wäre die Abfindungszahlung (Netto) zum 30.06.2014?
Etwaige fehlende Daten werden, falls erforderlich, nachgereicht.
Gruss
-- Editiert boxxter am 24.05.2014 14:50
Abfindung Netto Auszahlung
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Nun, da dem AG der Gesamtlohn des Jahres unbekannt ist, kann er die Fünftelregelung nicht anwenden. Also werden die 6.500 Euro zusammen mit dem Lohn für Juni versteuert. Diese Angabe fehlt, außerdem fehlt die Steuerklasse. Wenn ich jetzt mal davon ausgehe, daß der Bruttolohn so 2.200 Euro beträgt, werden in der Steuerklasse 1 2642 Euro Lohnsteuer und 145 Euro Soli abgezogen. Der Nettoauszahlbetrag läge also bei etwa 5.500 Euro. Durch die Steuererklärung gibt es evtl. 2015 Geld für 2014 zurück - mangels der Kenntnis des Jahreseinkommens von 2014 kann man dafür keine Vorhersage treffen. In der Regel führt die dann auf Ihren Antrag hin angewandte Fünftelregelung aber zu einer Rückzahlung.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
-- Editiert muemmel am 24.05.2014 14:57
Hallo,
danke.
Die Steuerklasse wäre 1.4
Die Abfindung wird lt. Rücksprache AN und AG nicht zusammen mit dem Lohn überwiesen.
Die Abfindung wird getrennt vom Lohn überwiesen.
Lohn etwas weniger
Lohnsteuer etwa mehr
SOli, auch etwas mehr
Gruss
-- Editiert boxxter am 24.05.2014 15:19
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Nachtrag: Wenn ich mal 26.000 Euro als vermutliches Jahreseinkommen ansetze, wirft mir dieser Rechner (http://www.n-heydorn.de/abfindungsrechner.html) eine Steuerlast von 2057 Euro (mit Fünftelregelung wohlgemerkt) für die Abfindung aus. Da in den erwähnten 2642 Euro ja auch noch die Lohnsteuer für 2.200 Euro Bruttolohn steckt, ist also 2015 nur mit einer geringen Steuererstattung zu rechnen (ca. 350 Euro plus 20 Euro Soli).
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
danke
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""
Die Abfindung wird getrennt vom Lohn überwiesen.
Das heißt ja aber nicht, daß sie getrennt versteuert wird. Rechnen Sie mal mit etwa 4.000 Euro Auszahlbetrag, da dann etwa 2.500 Euro an Lohnsteuer und Soli abgehen.
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