30 Stangen Zigaretten aus Spanien

6. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
der gelackmeierte
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 34x hilfreich)
30 Stangen Zigaretten aus Spanien

Hallo,

ich rauche seit ca 4 Jahren nur noch spanische Zigaretten, weil das entschieden billiger ist.

Als ich beim letzten mal aus Spanien am Flughafen FFM/Hahn ankam befand sich meine Reisetasche mit 30 Stangen Zigaretten der Marke WEST nicht auf dem Transportband. Also meldete ich die Tasche bei Ryanair als "verloren".
von Ryanair bekam ich eine Telefonnummer unter der ich am nächsten Tag anrufen sollte um zu erfahren wo mein Gepäck abhanden gekommen ist und wann ich es zurück bekomme.

Beim Anruf am nächsten Tag sagte man mir, der Zoll hätte meine Tasche einbehalten und gab mir die Telefonnummer vom Zoll.

Nachdem ich nun beim Hauptzollamt Koblenz Einspruch gegen die Verwahrung meiner Zigartetten eigelegt habe, bekam ich vom Hauptzollamt Saarbrücken ein Schreiben mit einem Steuerbescheid über zusätzlich 826,- € und mit der Androhung einse Strafverfahrens wegen Steuerhinterziehung.

Dem Zoll erklärte ich die Menge so:
Laut EU-Recht ist die Menge der Einfuhr nicht bestimmt.
Ich habe das Recht meinen Eigenbedarf zu decken.
Da ich erst wieder im Dezember nach Spanien komme und startk Rauche ich die Eingenbedarfsbemessung in Ordnung.
Ich habe die Ware nachweislich in Spanien Gekauf und somit auch versteuert.
Es handelt sich nur um Zigaretten der Marke WEST.


So liebes Forum jetzt möchte ich Eure Meinung dazu hören.

Auf Aussagen wie "aufhören zur Rauchen ist billiger" oder ähnliches bitte ich zu verzichten.

Ich werde Euch auf dem Laufenden Halten sobald ich Rückantwort aus Saarbrücken habe.

Gruß der Gelackmeierte

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"Einer der die "fünfe" gerade sein läßt, kann auch ein "Krummer Hund" sein. "

Haben Sie sich versteuert?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mampfred
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 45x hilfreich)

Die Rechtsprechung geht davon aus, dass der "Eigenverbrauch" mit einer Stange pro Person (die ja bekanntlich zollfrei ist) gedeckt wird. Bevorratung zählt nicht zum Eigenverbrauch!

Mit Deiner Begründung wirst Du daher kaum durchkommen.


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"utque antehac flagitiis ita tunc legibus laborabatur"

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#2
 Von 
der gelackmeierte
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 34x hilfreich)

@Mampfred:
Du solltest, bevor du ein solches Votum abgibst, erst einmal unter www.zoll.de nachsehen was da steht


Auszug aus www.zoll.de

Reisende können aus jedem Mitgliedstaat der EG Waren abgabenfrei und ohne Zollformalitäten
nach Deutschland mitbringen. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Waren

nicht aus einem der zoll- oder steuerrechtlichen Sondergebiete mitgebracht werden,
weder zum Handel noch zur gewerblichen Verwendung bestimmt sind,
keinen Verboten und Beschränkungen der Ein- oder Durchfuhr unterliegen.
Manchmal werden allerdings Waren in so großen Mengen mitgebracht, so dass eine rein private Verwendung zweifelhaft erscheinen muss. Zur Abgrenzung des gewerblichen Warenverkehrs vom privaten Reiseverkehr gelten in diesen Fällen im innergemeinschaftlichen Reiseverkehr folgende Richtmengen:

Tabakwaren*: Zigaretten 800 Stück
Zigarillos 400 Stück
Zigarren 200 Stück
Rauchtabak 1 kg

Gruß der Gelackmeierte


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"Einer der die "fünfe" gerade sein läßt, kann auch ein "Krummer Hund" sein. "

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Die Grenze, bei der der Zoll Eigenbedarf bei der Einfuhr aus anderen EU-Ländern annimmt, liegt bei 800 Zigaretten, also 4 Stangen.

Bei der Einfuhr einer größeren Menge wird gewerbliche Einfuhr vermutet, was aber widerlegbar ist.

Wie weit in so einem Fall die Bevorratung gehen darf, kann ich aber nicht sagen.

Aus welchem Teil Spaniens hast Du die Zigaretten eigentlich eingführt? Für die kanarischen Inseln gilt das EU-Recht nämlich nicht und die Freigrenze liegt bei nur 200 Zigaretten.

Siehe auch:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchsteuern/e0_tabak/i0_befoerderung/b0_versteuert/index.html

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#4
 Von 
der gelackmeierte
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 34x hilfreich)

@hh

nein, ich war nicht auf den Inseln, ich kam aus Gerona und der Rechnungsbeleg ist aus Calella.

Kanns mir glauben - ich hatte und habe ein gutes Geweissen bei der Sache.

Gruß der Gelackmeierte

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"Einer der die "fünfe" gerade sein läßt, kann auch ein "Krummer Hund" sein. "

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#5
 Von 
Mampfred
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 45x hilfreich)

SORRY;
war der Meinung, in diesem Forum sind konkrete rechtliche Fragen verboten, daher auch nur der Versuch einer Lösung.
Wenn Du's genauer brauchst, geh einfach zum Anwalt. :grins:

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#6
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(497 Beiträge, 180x hilfreich)

@ der gelackmeierte

Zitat: Laut EU-Recht ist die Menge der Einfuhr nicht bestimmt.

Das vielleicht nicht. Aber da es sich bei der Tabaksteuer um eine nationale Steuer handelt, ist das auch nicht notwendig.


In Ihrem Fall treffen m.E. folgende Rechtnormen zu:

§ 20 Tabaksteuergesetz

Verbringen zu privaten Zwecken
(1) Tabakwaren, die Privatpersonen in einem anderen Mitgliedstaat im freien Verkehr für ihren Eigenbedarf erwerben und selbst in das Steuergebiet verbringen, sind vorbehaltlich des Absatzes 4 steuerfrei.
(2) Bei der Beurteilung, ob ein privater oder gewerblicher Zweck vorliegt, sind die nachstehenden Umstände zu berücksichtigen:
1.handelsrechtliche Stellung und Gründe des Besitzers für den Besitz der Tabakwaren;
2.Ort, an dem die Tabakwaren sich befinden, oder die verwendete Beförderungsart;
3.Unterlagen über die Tabakwaren;
4.Beschaffenheit der Tabakwaren;
5.Menge der Tabakwaren.
(3) Lassen Privatpersonen Tabakwaren aus anderen Mitgliedstaaten in das Steuergebiet verbringen, gelten diese als zu gewerblichen Zwecken verbracht.
(4) Tabakwaren, die Privatpersonen in den Republiken Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowenien, Ungarn, der Slowakischen oder Tschechischen Republik im freien Verkehr für ihren Eigenbedarf erwerben und selbst in das Steuergebiet ...

und der § 22b Tabaksteuerverordnung

Verbringen durch Privatpersonen
Verbringen Privatpersonen nach § 20 Abs. 1 bis 3 des Gesetzes mehr als 800 Zigaretten, 200 Zigarren, 400 Zigarillos oder ein Kilogramm Rauchtabak aus dem freien Verkehr eines anderen Mitgliedstaates für ihren Eigenbedarf selbst in das Steuergebiet, wird widerleglich vermutet, dass die Tabakwaren zu gewerblichen Zwecken verbracht wurden (§ 19 des Gesetzes).


Ich wünsche ein schönes Wochenende.

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#7
 Von 
der gelackmeierte
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 34x hilfreich)

:dance:

Es ist vollbracht !!! :banana:

Am Donnerstag wurden mir die Zigaretten per Post zugestellt !!! :)


Es hat einige Mühe und Geduld gekostet !!! :augenroll:

Nach der ersten Ablehnung mußte ich dann doch einen Anwalt einschalten um zu meinem Recht zu kommen.

Ich habe dann von meinem Hausarzt ein Gutachten erstellen lassen, daß mich als starken, nikotinabhängigen Raucher (stimmt leider) darstellt.
Ebenso habe ich beim Notar eine EV abgegeben in der ich versichere, daß ich die Zigaretten nicht gewerblich nutze.

Das hat, Gott sei Dank, ausgereicht um die eingeschalteten Zoll- und Steuerbehörden davon zu überzeugen, daß ich die Zigaretten tatsächlich nur für meinen Eigenverbrauch nutze.

Es darf also auch in Zukunft :smoke: werden und ich darf auch in Zukunft meinen Eigenbedarf, auch in größeren Mengen, in Spanien kaufen und nach Deutschland einführen.



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"Einer der die "fünfe" gerade sein läßt, kann auch ein "Krummer Hund" sein. "

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Rigobert5
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey,ich habe das gleiche Problem,ich bin auch starker Raucher(eine maxi Box täglich) .Könntest du mir vielleich sagen was dein Anwalt geschrieben hat ,daß das funktioniert hat,das Attest wäre kein Problem.Ich fliege in 4 Wochen auch wieder nach Spanien. Wäre schön von Dir zu hören. LG Heidi

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#9
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Ich bin Schmuggler, werde morgen zum Arzt gehen. Da ich nur alle zwei Jahre nach Spanien kommen suche ich noch nen Kleinlaster für meine Zigaretten.
Wobei ich wohl nach Polen fahren werde

hihi

Also entweder die

1 spinnen auf dem Zollamt
2 jemand erzählt Märchen
3 der Steuerbescheid ist immer noch gültig

ich tippe auf 2, würde aber 3 glauben

K.

-----------------
"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

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#10
 Von 
guest-12313.01.2010 14:20:30
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

quote:
Natürlich alles in legalem Rahmen !


Im legalen Rahmen darfst Du bei der von Dir dargestellten Sachlage gar keine Zigaretten einführen. Der Weiterverkauf wäre gewerblich und damit zollpflichtig und Eigenbedarf hast Du nicht.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
der gelackmeierte
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 34x hilfreich)

@hh

warum sollte ich als starker Raucher keinen Eigenbedarf habe?

Ich habe jetzt mal die alten Papiere durchgesehen und bin auf die Antworten des Zollamtes gestossen.

Sollte jemand Interesse daran haben, stelle ich meine E-Mail Adresse ein.


Es grüßt der Gelackmeierte

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"Einer der die "fünfe" gerade sein läßt, kann auch ein "Krummer Hund" sein. "

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
TonyBee
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei mir ist das Thema leider aktuell, gestern in Frankfurt geschnappt mit 2112 davon 800 frei. Komplett wurde es Sichergestellt. Wie kann ich Eigenverbrauch/Privater Verbrauch nachweisen? Und was passiert mit einer Gewerbeschein? Vor allem mit was muss ich rechnen? Besteht eine bei der Menge nach 153a STPO ein Strafberich Strafverzicht gegen Geldbuße?

-- Editiert von TonyBee am 29.10.2018 11:20

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Zitat:
Wie kann ich Eigenverbrauch/Privater Verbrauch nachweisen?


Hast Du die Antwort#7 nicht gelesen?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
TonyBee
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Wie kann ich Eigenverbrauch/Privater Verbrauch nachweisen?


Hast Du die Antwort#7 nicht gelesen?


Danke. Also nur über Attest von Hausarzt und EV über Notar. Kann also nur noch Kostenspieliger werden.

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