§25a UStG - Nachweispflicht

19. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Finduler
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
§25a UStG - Nachweispflicht

Hallo Zusammen,

Wie muss ich den Einkaufspreis, zu dem ich Gebrauchtwaren erwerbe nachweisen? Da ich von privat kaufe, werde ich wohl kaum eine Quittung bekommen. Reicht ein sauber geführtes Eigenbelegbuch (o.ä.)?

Beste Grüße,
Finduler

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(629 Beiträge, 347x hilfreich)

Gemäß § 25 Abs. 6 UStG und Abschn. 25a. 1 Abs. 17 UStAE hat der Unternehmer besondere Aufzeichnungen zu führen. Diese gelten als erfüllt, wenn sich die aufzeichnungspflichtigen Angaben aus den Buchführungsunterlagen entnehmen lassen, s. Abschn. 25a.1 Abs. 17 S. 3 UStAE.

OFD Niedersachsen 21.05.2015

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#2
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2062 Beiträge, 1184x hilfreich)

Zitat:
Da ich von privat kaufe, werde ich wohl kaum eine Quittung bekommen.
Auf Verlangen ist eine Quittung zu erteilen (§ 368 BGB ).
Zitat:
Reicht ein sauber geführtes Eigenbelegbuch (o.ä.)?
Nein, da es zumutbar ist, eine Quittung zu verlangen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Finduler
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass viele Privatleute nur ungern eine Quittung mit ihrem Namen und Adresse ausstellen möchten.

Aber warum denn? Haben die irgend einen Nachteil dadurch?

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