Hallo Zusammen,
Wie muss ich den Einkaufspreis, zu dem ich Gebrauchtwaren erwerbe nachweisen? Da ich von privat kaufe, werde ich wohl kaum eine Quittung bekommen. Reicht ein sauber geführtes Eigenbelegbuch (o.ä.)?
Beste Grüße,
Finduler
§25a UStG - Nachweispflicht
19. Oktober 2016
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Frage vom 19. Oktober 2016 | 16:12
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
§25a UStG - Nachweispflicht
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#1
Antwort vom 19. Oktober 2016 | 16:26
Von
Status: Praktikant (629 Beiträge, 347x hilfreich)
Gemäß § 25 Abs. 6 UStG
und Abschn. 25a. 1 Abs. 17 UStAE hat der Unternehmer besondere Aufzeichnungen zu führen. Diese gelten als erfüllt, wenn sich die aufzeichnungspflichtigen Angaben aus den Buchführungsunterlagen entnehmen lassen, s. Abschn. 25a.1 Abs. 17 S. 3 UStAE.
OFD Niedersachsen 21.05.2015
#2
Antwort vom 19. Oktober 2016 | 16:26
Von
Status: Student (2062 Beiträge, 1184x hilfreich)
Auf Verlangen ist eine Quittung zu erteilen (§ 368 BGB ).Zitat:Da ich von privat kaufe, werde ich wohl kaum eine Quittung bekommen.
Nein, da es zumutbar ist, eine Quittung zu verlangen.Zitat:Reicht ein sauber geführtes Eigenbelegbuch (o.ä.)?
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#3
Antwort vom 20. Oktober 2016 | 12:59
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die Antworten.
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass viele Privatleute nur ungern eine Quittung mit ihrem Namen und Adresse ausstellen möchten.
Aber warum denn? Haben die irgend einen Nachteil dadurch?
Und jetzt?
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