2011 Haus gebaut, selbstständig, Büro im Haus

9. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
bauherr-ist-sauer
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 35x hilfreich)
2011 Haus gebaut, selbstständig, Büro im Haus

Hallo,

wir (meine Frau und ich) haben 2011 ein Haus gebaut und wohnen seit Ende letzten Jahres in diesem. Ich bin selbstständig (Hauptberuflich) und habe das Büro meiner Firma im Haus (gibt sonst kein anderes Büro außerhalb oder so).

Darlehen für's Haus laufen auf uns beide privat. Das Haus ohne Grundstück hat ca. 180.000 EUR gekostet zzgl. Baunebenkosten. Das Büro besitzt ca. 15% Fläche vom Haus.

Meine Frage nun: was und wieviel kann man WIE unter diesen Umständen beim Finanzamt geltend machen? Ein Bekannter sagte mir, u.U. kann man die gesamte Mehrwertsteuer des Hauspreises anteilig geltend machen. Laut Steuerberater sind nur die reinen "Nebenkosten" (Strom, Gas etc.) anteilig absetzbar, also so gut wie Nichts.

Fakt ist aber: 15% des Hauses sind Büro. Gibt es da keine Möglichkeit, dies nun beim FA geltend zu machen? Umgekehrt muss man ja auch für alles Steuern zahlen.

Vielen Dank schon mal vorab!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Es sind auch 15% der Zinsen und 15% der Abschreibung absetzbar.


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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Es sind auch 15% der Zinsen und 15% der Abschreibung absetzbar.


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#3
 Von 
bauherr-ist-sauer
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 35x hilfreich)

Vielen Dank. Weißt hieße das denn konkret (damit ich das mal meinem Steuerberater sagen kann).

Hauspreis 180.000 EUR
monatliche Raten an Bank ca. 1.200 EUR
Nebenkosten monatlich ca. 300 EUR

Gibt es irgendwas von dem Hauspreis "zurück" und/oder wieviel von diesen Summen kann ich monatlich geltend machen?

Grundstück 55.000 EUR und Baunebenkosten mit ca. 25.000 EUR sind nicht umlegbar, oder?

Vielen noch und schon mal :-)

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#4
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Ihr Steuerberater hat Recht. Glauben Sie, daß der plötzlich neue Möglichkeiten entdeckt, wenn Sie mit irgendwelchem Hörensagen kommen?

Nicht daß das Arbeitszimmer im Eigenheim nicht absetzbar wäre. Doch dann ist es als stille Reserve im Betriebsvermögen, was gewisse Nachteile hat, unter anderem eine saftige Rechnung vom Finanzamt, wenn Sie Ihre Tätigkeit aufgeben oder das Haus verkaufen. Daher raten die meisten Steuerberater davon ab.

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"Wenn ich Dir Recht gebe, liegen wir beide falsch."

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